LawBlog zur Funkzellenauswertung des 19.2.2011 durch die Dresdner Polizei

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Ein "taz"-Bericht ("Mal eben ausgespäht") über die Funkzellenauswertung des 19.2.2011 durch die Dresdner Polizei bringt Dresden in diesen Tagen einige Schlagzeilen. Gestern und heute (20.6.2011) gab es in der Folge der "taz"-Berichterstattung ein breites Presseecho (vgl. z.B. tagesschau.de: "Massenhafte Handyüberwachung in Dresden").

Auch wenn das Ziel der Polizei absolut nachvollziehbar ist, die Gewalttäter vom 19.6.2011 ermitteln zu wollen - die Tatsache, am 19.6.2011 als einfacher Bürger möglicherweise im Rahmen einer flächendeckenden Gesamtkontrolle durch den Staat minutiös erfasst worden zu sein, macht Gänsehaut.

Der als Lawblogger bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter, Autor wohl eines der meistgelesensten Blogs in Deutschland, hat den Vorgang aus seiner Sicht als Experte in Sachen Datenschutz besprochen. Zitat:

"Wenn man der Polizei technische Möglichkeiten gibt, werden sie genutzt. Ob das auch rechtlich erlaubt ist, scheint häufig nachrangig – wie ein aktuelles Beispiel aus Dresden zeigt."

Sein Fazit:

"Was für besonders viel Unbehagen sorgen sollte: Niemand kann sich hier zurücklehnen nach dem Motto, wer ins Raster gerät, ist doch am am Ende selbst schuld. Irgendwas wird schon dran gewesen sein. Hierfür sind Funkzellenauswertungen zu gleichmacherisch. Die Daten jedes Bürgers werden gnadenlos erfasst und überprüft, bloß weil er sich im räumlichen Bereich der Funkzelle befunden hat.

Der eine oder andere Dresdner wird sich noch gut daran erinnern, wann im Ort zuletzt flächendeckend bespitzelt wurde. Es ist also völlig korrekt, wenn die Betroffenen ein gerichtliches Nachspiel ankündigen."

Der Eintrag von Udo Vetter im LawBlog trägt den Titel: "Flächendeckende Bespitzelung".

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