Deutscher Presserat: Rügen für “Dresdner Morgenpost” und BILD Online

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Screenshot von der Seite des Presserats.

Für die Berichterstattung über den sogenannten "Manga-Mord", bei dem ein 23-jähriger Cossplayer aus Leipzig zu Tode kam, haben BILD Online und "Dresdner Morgenpost" jeweils eine nicht-öffentliche Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Beide Medien haben demnach gegen den Pressecodex, konkret Ziffer 8 ("Persönlichkeitsrechte"), verstoßen.

In der Mitteilung des Presserats heißt es:

"Das Leben des Getöteten wurde detailliert beschrieben. Dabei wurden auch Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht. Illustriert waren die Artikel zudem mit mehreren, privaten Fotos, die den Mann in Kostümen der Manga-Szene zeigten. (...) Im konkreten Fall erkannte der Presserat kein öffentliches Interesse, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte."

Zu der Berichterstattung hatten wir auch auf die Kommentierung im Bildblog verwiesen.

Darüberhinaus hat die "Dresdner Morgenpost" eine öffentliche Rüge für einen Verstoß gegen Ziffer 8 und speziell die Richtlinie 8.5 (Selbsttötung) erhalten. Dabei ging es um die Selbsttötung eines 17-Jährigen aus Leipzig, der sich in der Neujahrsnacht das Leben genommen hatte (wir berichteten und hatten uns auch beim Presserat beschwert).

Zitat aus der Mitteilung des Presserats:

"Auf der Titelseite und im Innenteil hatte die Zeitung unter der Überschrift „Junge (17) warf sich vor Zug – tot“ über den Suizid eines Teenagers berichtet. Die Selbsttötung wurde ausführlich geschildert und es wurde über das Motiv spekuliert. Auch die Verletzungen des Jungen wurden detailliert beschrieben. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotenen Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt."

Eine weitere Rüge ging übrigens nach Berlin an die "B.Z.", die ein Foto eines Unfallopfers gezeigt hatte, dass aus einem sozialen Netzwerk stammte und ohne Einwilligung der Angehörigen verwendet worden war. Hier geht es zur vollständigen Mitteilung des Presserats mit dem Titel: "Opfer genießen besonderen Schutz".

P.S.: Wie man erfolgreich Auflage mit dem Tod von Menschen macht, ist heute übrigens auf der "BILD"-Titelseite zu sehen - widerlich.

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