Lesehinweis: Korrekturen kenntlich machen oder nicht?

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Lesehinweis: Stefanolix hat in seinem Blog über die Ostertage eine interessante Beobachtung bei "DNN" und "LVZ" gemacht - die die Frage aufwirft, wie Zeitungen - nicht nur online - mit der Berichtigung von Fehlern umgehen sollten.

So war am SamstagGründonnerstag von der "LVZ" die Nachricht verbreitet worden, eine FDP-Stadträtin aus Bad Lausick habe dem Grünen-Politiker Volker Beck eine homophobe Mail geschrieben. Allerdings stellte sich sehr schnell heraus: Die Frau gehört gar nicht zur FDP.

Nun veränderte sich klammheimlich, so Stefanolix Beobachtung, die Vorabmeldung der "LVZ" - und aus der Formulierung "aus der FDP heraus bedroht" wurde zu "aus Sachsen heraus verbal angegriffen".

Stefanolix schreibt:

"Die Leipziger Volkszeitung sollte so viel Zivilcourage besitzen, ihre Pressemitteilung in dieser entscheidenden Passage zu korrigieren und die Öffentlichkeit über die Berichtigung zu informieren."

Die Aufforderung ist richtig: Wer online korrigiert, sollte das kenntlich machen. Alles andere sorgt für Verwirrung und wirkt im schlimmsten Fall wie eine bewusste Täuschung der Leserschaft.

Der Blogeintrag von stefanolix vom 7.4.2012 trägt den Titel: "Unmerklich geändert".

Lesenswert in diesem Kontext ist auch die von im nachgelegte Geschichte von gestern, Dienstag dem 10.4.2012. Sie trägt den Titel: "DNN- und LVZ-Meldung: Manipulation oder Fahrlässigkeit?"

2 Kommentare
  • stefanolix
    April 11, 2012

    Danke für das Aufgreifen des Themas. Nur eine kleine (aber wichtige) Korrektur an Eurem Artikel:

    Die LVZ- und DNN-Originalmeldung mit der falschen Einleitung ("aus den Reihen der FDP") stammt vom Gründonnerstag. Das gilt auch für die Meldung im Presseportal, die heute noch unverändert verbreitet wird:

    In der gedruckten DNN vom Ostersamstag ist die Berichterstattung relativ ausgewogen gewesen. Auch die FDP-Seite kam zu Wort.

  • owy
    April 11, 2012

    Danke für den Hinweis, ist korrigiert!

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