Sächsisches Lokal-TV: Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause?

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Nach der Schock-Nachricht vom vergangenen Jahr, dass Leipzig- und Sachsen-Fernsehen (das Chemnitzer Lokal-TV) den Betrieb einstellen wollten (vgl. Flurfunk Dresden vom 30.5.2013; beide Programme senden aber weiterhin mit neuer Gesellschafterstruktur, vgl. Flurfunk Dresden vom 11.8.2013), treiben Politik und Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) den Umbau der Lokalfernseh-Landschaft im Freistaat Sachsen voran.

Bereits im Sommer hatte die SLM eine Studie bei Goldmedia in Auftrag gegeben. Diese sollte ermitteln, wie wirtschaftlich tragfähige Verbreitungsgebiete aussehen könnten.

Schon damals hatte man erklärt, auch über eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung der Sender nachzudenken, um diesen langfristig die wirtschaftlich eigenständige Lebensfähigkeit zu ermöglichen – wobei von Anfang an klar war, dass diese Förderung eine Gesetzesänderung bedeuten würde. Schon damals wurde außerdem verkündet, dass so eine Förderung sicherlich an "moderate Qualitätsvorgaben" gekoppelt werden würde (nachzulesen in der SLM-Zeitschrift "themen + frequenzen (t+f)" in den Ausgaben 3 + 4/2013).

Am 15.1.2014 nun waren die sächsischen Lokal-TV-Veranstalter in die SLM geladen, um die Ergebnisse der Studie vorgestellt zu bekommen und die Umsetzung zu diskutieren. Wie zu hören ist, lief das Gespräch nur in Teilen harmonisch.

Zumindest verständigte man sich am Ende auf folgende, knappe Mitteilung vom 17.1.2014 (unter slm-online.de nachzulesen):

"SLM-Medienrat und private TV-Veranstalter in Sachsen erklären gemeinsam:

'Die sächsischen privaten Lokal-TV-Veranstalter und die Medienräte der Sächsischen Landesmedienanstalt sind darüber einig, das strukturelle Anpassungen und ein gewisses Maß an öffentlicher Förderung der Zuführungs- und Verbreitungskosten der TV-Veranstalter notwendig sind, um die Vielfalt in der lokalen Meinungsbildung in Sachsen zu erhalten und zu sichern. Bei einem ersten mehrstündigen Treffen am Mittwoch dieser Woche in Leipzig wurden Meinungen und Modelle ausgetauscht und diskutiert. Die Beteiligten hoffen, dass der Sächsische Landtag noch in der laufenden Legislaturperiode die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, die eine Förderung überhaupt ermöglichen. Über eine konkrete Förderkonzeption sollen weitere Gespräche stattfinden mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden.'"

Die beteiligten Akteure bestätigen, das große Einigkeit darüber bestehe, dass etwas passieren müsse. Die Sender allerdings, so ist zu hören, seien über das Wie nicht besonders glücklich.

Karte der bestehenden Senderlandschaft mit über 60 Sendern, anzurufen auf slm-online.de (das Bild ist verlinkt).

Karte der bestehenden Senderlandschaft mit über 60 Sendern, anzurufen auf slm-online.de (das Bild ist verlinkt).

Die Goldmedia-Studie schlägt Folgendes vor: Die SLM könnte neue, sogenannte qualitative Lizenzen ausschreiben. Insgesamt sind laut Studie drei städtische und fünf ländliche Lizenzen vorgesehen, die sich an den Kulturräumen orientieren. Zum Vergleich: Derzeit gibt es über 60 TV-Sender im Freistaat.

Theoretisch könnten diese neuen Programmveranstalter auch Bietergemeinschaften der bestehenden Sender sein, da in den Regionen ja bereits die Strukturen vorhanden sind. Das "qualitativ" bedeutet, dass es inhaltliche Vorgaben, bspw. ein bestimmter Nachrichtenanteil pro Tag mit regionaler Bedeutung, geben würde.

Im Gegenzug, so der Plan, könnten die neuen Sender eine zeitlich begrenzte Förderung bei der Verbreitung der Programme bekommen. In den Städten soll die Verbreitung über DVB-T erfolgen, auf dem Land ist die Unterstützung bei der Ausstrahlung via Satellit angedacht. Es heißt, dass dies bei der geplanten Technik schnell mal auf deutlich über 2 Mio. Euro hinauslaufen könnte – womit klar ist: Das Geld wird nicht einfach aus der SLM-Portokasse kommen. Auch hier wäre der Gesetzgeber gefragt.

Bei den Programmveranstaltern, so ist zu hören, kommt der Goldmedia-Vorschlag nur begrenzt gut an. Gesprächsteilnehmer berichten, die Sender hätten die Zahl der Satelliten-Plätze in Frage gestellt - die Sender könnten sich doch auch einen Satelliten teilen. Auch die größeren Verbreitungsgebiete sieht man kritisch: Man verkaufe Werbung schließlich nur im begrenztem Umfang über Reichweite, viel größer sei die lokale Verbundenheit der Kundschaft mit den heimischen Sendern, so die Argumentation der Veranstalter. Diese Verbundenheit sieht man aber im neuen Modell gefährdet; generell zeigt man sich sehr skeptisch, ob größere Verbreitungsgebiete wirklich mehr Werbeeinnahmen bringen würden.

Zumal die finanzielle Förderung der Verbreitung zeitlich begrenzt wäre, die Kosten dafür über kurz oder lang von den Sendern selbst erwirtschaftet werden müssten. Oder anders gesagt: Viel lieber hätten die Veranstalter die angedachten Fördergelder in den eigenen Strukturen, als sie bei einem Satellitenbetreiber zu sehen. Wobei auch bei den Veranstaltern klar ist, dass die direkte Förderung zu Staatsfunk führen würde – was in Deutschland bekanntlich nicht möglich ist.

Laut gemeinsamer Vereinbarung sind nun also weitere Gespräche geplant. Eine Formulierung in der gemeinsamen Erklärung macht allerdings stutzig. Der Satz:

"Die Beteiligten hoffen, dass der Sächsische Landtag noch in der laufenden Legislaturperiode die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, die eine Förderung überhaupt ermöglichen"

bedeutet, dass die erste Lesung der Gesetzesänderung im Landtag noch im Februar oder spätestens im März über die Bühne gehen müsste. Damit das Gesetz spätestens im Juni geändert werden könnte. Heißt auch: Es müsste eigentlich schon ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen oder zumindest fast fertig sein. Besonders spannend dürfte werden, woher das Geld für die Förderung kommen soll.

Wenn uns auch derzeit niemand verraten mag, in welchem Stadium der Gesetzesentwurf ist, bei einer Aussage sind sich alle einig: Die Zeit drängt. Schließlich will man verhindern, dass erneut ein oder mehrere Sender aufgeben.

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