Lese- und Hörhinweis: Zeitungsverleger wollen Ausnahmeregel bei Mindestlohn

Lese- und Hörhinweis: "Markt und Medien", das Medienmagazin des Deutschlandfunk (DLF), hat in der Sendung vom 7.6.2014 über den Protest der Zeitungsverleger gegen den Mindestlohn berichtet. Der Beitrag findet sich auf den Internetseiten des DLF zum Nachhören und -lesen, Titel: "Verleger fordern Sonderregelung für Zeitungsboten".

Die deutschen Zeitungsverleger sehen durch den gesetzlichen Mindestlohn die Meinungsvielfalt gefährdet - denn bislang werden Zeitungsboten nicht nach Stunden, sondern anhand der ausgelieferten Zeitungen oder der Größe des Liefergebietes honoriert.

In dem DLF-Beitrag sind die unterschiedlichen Positionen zur Sonderregelung berücksichtigt, so ist etwa aus einer Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) zitiert.

Dort heißt es wörtlich:

"Würde der Mindestlohn einheitlich auch für die Zeitungsbranche umgesetzt, könnten nach einer Erhebung des BDZV rund zwei Millionen Haushalte – insbesondere in den ländlichen Gebieten – nicht mehr zu betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen beliefert werden. Damit wären 13 Prozent der gesamten Zeitungsauflage betroffen."

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Seite des BDZV zu lesen: "Appell an Politik: Zeitungen brauchen dringend Sonderregelung beim Mindestlohn".

In dem Radio-Beitrag kommen aber auch Gegenstimmen zu Wort. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi Frank Werneke weist etwa daraufhin, dass das "perspektivische Problem" der Zeitungsverlage "nicht die Frage der Höhe der Kosten der Zeitungszustellung", sondern vielmehr die fehlende "Überlebensstrategie im Netz" sei.

Und sagt wörtlich:

"Wir erleben jetzt, dass die Zeitungsverlage ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten natürlich massiv versuchen zu beeinflussen. Und natürlich hat ein Zeitungsverlag, der ein Stück weit, zumindest was das gedruckte Wort betrifft, ein Meinungsmonopol in einer Region hat, Einfluss. Und natürlich ist es so, dass, wenn dort ein Zeitungsverleger seinen Bundestagabgeordneten anspricht – um das mal freundlich zu formulieren –, das eine andere Wirkung hat, als wenn das ein anderer Wirtschaftszweig macht oder ein anderes Unternehmen."

Ein ziemlich harscher Vorwurf, für den die Belege fehlen – der aber als Verdacht in der gegebenen Konstellation durchaus naheliegt.

Der DLF-Beitrag thematisiert nur einen Teil der Auswirkungen, die der Mindestlohn auf die Zeitungsverlage haben wird und die hier kurz noch erwähnt werden sollten:

So betreibt heute nahezu jeder Tageszeitungsverlag zusätzlich zum Zeitungsgeschäft einen Post- und Briefzusteller-Dienst – auch diese würden von der Mindestlohn-Einführung stark betroffen sein.

Teurer werden dürfte außerdem die Zustellung der kostenlosen Wochenzeitungen, einem Markt, der in Sachsen in jüngerer Zeit ordentlich Federn gelassen hat (vgl. Flurfunk Dresden vom 13.2.2014: "'Sächsischer Bote' erscheint nur noch am Samstag" und "Rückzug vom Wochenende: 'WochenSpiegel Sachsen' ohne Samstags-Ausgabe" sowie vom 14.2.2014: "'Pirnaer Rundschau' und 'Sebnitzer Rundschau' werden eingestellt"). Auch hier wären die Zeitungsverlage betroffen, werden doch viele Kostenlos-Titel direkt durch die Zeitungsverlage betrieben.

Der DLF-Beitrag trägt den Titel: "Verleger fordern Sonderregelung für Zeitungsboten".

1 Kommentar
  • Johanna Thoelke
    Oktober 20, 2014

    Und die Lobbyisten waren erfolgreich. Die Zeitungszusteller sind die einzige namentlich benannte Ausnahme. Ihre Lohnuntergrenze beträgt ab dem 01.01.2015 75 % des gesetzlichen Mindestlohns (6,38 €) und ab dem 01.01.2016 85 % (7,23 €) des gesetzlichen Mindestlohns, ehe sie ab dem 01.01.2017 8,50 € bekommen.

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