Sächsische Innenministerium: Facebook-Leitfaden für Beamte und Angestellte

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Screenshot von der Facebook-Fanpage des sächsischen Innenministers Markus Ulbig.

Erlaubt! Die Facebook-Fanpage des sächsischen Innenministers Markus Ulbig entspricht dem Leitfaden des SMI zum Umgang mit Facebook.

Das Sächsische Innenministerium (SMI) hat einen eigenen Kurzleitfaden zum Umgang mit sozialen Netzwerken – insbesondere Facebook – an seine leitenden Mitarbeiter verschickt. Das hat die "Freie Presse" am 26.6.2014 berichtet und den Kurzleitfaden auch im Netz veröffentlicht.

In dem Dokument, das am 19.6.2014 versandt worden ist, geht es vorrangig um den privaten Umgang der Beamten und Angestellten des Freistaates.

An zwei Stellen geht das Papier auch auf die dienstliche Nutzung ein, wie sie beispielsweise durch die Pflege des Facebook-Fanpage des sächsischen Innenministers Markus Ulbig passiert.

Wörtlich heißt es:

"Dieser Kurzleitfaden erfasst nur Ihren privaten Gebrauch sozialer Netzwerke. Er gilt nicht, soweit Ihre Dienststelle soziale Netzwerke zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzt oder nutzt. Für die dienstliche Nutzung legen die Ressorts die Rahmenbedingungen fest."

Die dienstliche Nutzung dürfe allerdings

"nur im Rahmen der dienstrechtlichen Vorschriften und nur - sofern diese keine abschließende Regelung treffen - nach vorheriger Absprache mit dem Dienstvorgesetzen und nach dessen Weisungen"

erfolgen.

Heißt im Umkehrschluss: Die Facebook-Fanseiten der einzelnen Ministerien und nachgeordneten Behörden sind nicht verboten – manch Öffentlichkeitsreferent dürfte erleichtert aufatmen. Erst Anfang Juni hatte das Sächsische Kultusministerium mit einem Leitfaden Lehrern den Kontakt via sozialen Netzwerken untersagt (vgl. Flurfunk Dresden vom 6.6.2014: "Freistaat Sachsen: Facebook-Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern unerwünscht").

Im weiteren Verlauf stellt der SMI-Leitfaden die private Nutzung der sozialen Angebote (natürlich) jedem frei, weist aber ausführlich darauf hin, dass Beamte und Angestellte des Freistaates einer besonderen Verantwortung unterliegen und sich entsprechend verhalten sollten.

So müsse die Nutzung "dem Vertrauen gerecht werden, dass der Beruf des Beamten erfordert" – der Auftritt in sozialen Netzwerken dürfe nicht "das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sachorientierung, Unparteilichkeit und Effizienz" beeinträchtigen. Dies könne aber schon durch Profilinformationen oder das Zeigen von Dienstsymbolen (z.B. Uniformen) in Videos oder Fotos in entsprechendem Umfeld passieren.

Das Papier empfiehlt daher:

"Wenn Sie sich in sozialen Netzwerken äußern, machen Sie bitte deutlich, dass Sie Ihre persönliche Meinung vertreten und nicht für Ihren Dienstherren oder Arbeitgeber sprechen. Achten Sie darauf, dass private und dienstrechtliche Informationen oder Angaben (Tätigkeit, diesntliche E-Mail-Adresse etc.) nicht vermischt und bekannt gemacht werden. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, die von Ihnen vertretetene Aufasung sei eine amtliche Stellungnahme (vgl. Nummer 41 VwV Dienstordnung). Um dies zu verhindern, wird empfohlen, keine oder nur allgemeine Angaben zu Ihren dienstlichen Verhältnissen zu veröffentlichen. Ein derartiger Eindruck kann bereits durch entsprechende Angaben zum Dienstherren oder Arbeitgeber in der Anlegung des Profils hervorgerufen werden."

Außerdem wird noch an die allgemeine Pflicht zur Verschwiegenheit appelliert. Zitat:

"Weder die Nutzung von 'Nicknames' noch die Anonymisierung der Informationen ändern etwas an dieser Pflicht."

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen des Dienstes zur Kenntnis gelangt seien, auch nicht in geschlossener Kommunikation, etwa über Facebook-Nachrichten, verarbeitet werden dürften. Wer sich nicht daran halte, müsse mit "dienstrechtliche Konsequenzen" rechnen.

Der "Freie Presse"-Bericht trägt die Überschrift: "Kein Bild im Internet mit Dienstwaffe". Unter dem Bericht ist das Papier als PDF zum Download verlinkt.

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