Sachsen: Jetzt doch kein Facebook-Verbot für Lehrer

FB-Richtlinie-Lehrer-Ausriss

Doch kein generelles Verbot: Wie die "Freie Presse" bereits am 11.7.2014 berichtet hat, spricht das sächsische Kultusministerium nun doch kein strenges Verbot zur Nutzung von Facebook für Lehrer aus. Anfang Juni hatte es noch geheißen, eine entsprechende Festlegung werde zum Anfang des kommenden Schuljahres gelten (vgl. Flurfunk Dresden vom 6.6.2014: "Freistaat Sachsen: Facebook-Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern unerwünscht").

Bei der "Freien Presse" war unter dem Titel "Lehrer dürfen Facebook doch nutzen" zu lesen:

"Die Lehrervertretung hatte den Ende Mai vorgestellten Festlegungen die nötige Zustimmung verweigert. Sie fühlte sich bevormundet und hatte kritisiert, dass ein starres Verbot der Nutzung sogenannter sozialer Netzwerke an der Lebenswirklichkeit Jugendlicher vorbeigehe."

Konkret ist auf Forderung der Lehrer der dritte Unterpunkt aus der “Festlegung zur dienstlichen Nutzung von sozialen Netzwerken an Schulen" gestrichen worden. Dort war zu lesen, dass "eine dienstliche Nutzung von sozialen Netzwerken zwischen Lehrern und Schülern nicht zu empfehlen" und deshalb davon abzusehen sei (den entsprechenden Absatz hatten wir in unserer Meldung Anfang Juni zitiert). Diese Passage ist nun komplett gestrichen.

Die übrigen Formulierungen in dem Papier bleiben bestehen. Dort ist ausgeführt, dass die Lehrer für die Nutzung von personenbezogenen Daten die Einwilligung der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten benötigen und dass keinesfalls "schulbezogene, personenbezogene Daten (z. B. Zensuren, Leistungsbewertungen, Hinweise zu Versetzungsgefährdungen, Empfehlungen zur individuellen Förderung oder zu Bildungswegen, Berufs- und Studienempfehlungen, Krankmeldungen, Unfallanzeigen, Beschwerden, Fotos)" über Facebook ausgestauscht werden dürfen. Auch weist das Papier darauf hin, dass kein Schüler zur Nutzung von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken gezwungen werden darf – etwa in dem schulische Informationen ausschließlich dort transportiert würden.

Das komplette Papier für die dienstliche Nutzung von sozialen Netzwerken durch Lehrer ist jetzt auf den Internetseiten des sächsischen Kultusministeriums im Menüpunkt "Medienbildung" zu finden (hier als PDF). Dort ist auch der Leitfaden für Staatsbeamte und -angestellte für die private Nutzung zu finden (hier als PDF – vgl. dazu auch Flurfunk Dresden vom 27.6.2014: "Sächsische Innenministerium: Facebook-Leitfaden für Beamte und Angestellte").

Transparenzhinweis: stawowy media, Herausgeber von Flurfunk Dresden, produziert als Dienstleister die Zeitschrift “KLASSE - Magazin für Schule in Sachsen” im Auftrag des sächsischen Kultusministeriums.

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