Gericht: Regionale Spots bei großen Privat-TV-Anbietern sind erlaubt

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Regional begrenzte Werbespots in überregionalen TV-Programmen wie Pro Sieben, Sat 1 oder RTL sind künftig erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.12.2014 in letzter Instanz entschieden. Laut Pressemitteilung des BVerwG verstößt es nicht gegen Be­stim­mun­gen des Rund­funk­rechts, "wenn im Rah­men eines bun­des­wei­ten Fern­seh­pro­gramms Wer­be­spots mit re­gio­nal be­schränk­tem Ver­brei­tungs­ge­biet ge­sen­det wer­den."

Hintergrund ist das Ansinnen von ProSieben Sat 1, auch regionale Werbemärkte abzuschöpfen. So will man Werbekunden ermöglichen, in einem regional begrenztem Gebiet im ansonsten überregionalen Programm aufzutauchen. Interessant könnte das bspw. für Möbelhausketten sein, die bislang nur auf Tageszeitungs-, regionale Radio- oder aber Lokal-TV-Werbung setzen.

In der vorherigen Instanz hatte die klagende Sendegruppe ProSieben Sat 1 noch vom Verwaltungsgericht Berlin eine abschlägige Entscheidung bekommen. Das Gericht hatte argumentiert, dass Werbung Bestandteil des Programms sei; wer aber eine Li­zenz zur Ver­an­stal­tung eines bun­des­wei­ten Pro­gramms be­sit­ze, dürfe nur bun­des­wei­te Wer­be­spots sen­den.

In der PM des BVerwG heißt es nun:

"Der hier­ge­gen ge­rich­te­ten Sprung­re­vi­si­on der Klä­ge­rin hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt statt­ge­ge­ben: Ge­gen­stand des rund­funk­recht­li­chen Li­zen­zie­rungs­er­for­der­nis­ses sind nur die re­dak­tio­nel­len Pro­gramm­in­hal­te, nicht die Wer­bung. Hin­sicht­lich des 'ob' und 'wie' der Wer­bung ist der Ver­an­stal­ter frei, so­lan­ge er die wer­be­recht­li­chen Be­stim­mun­gen ein­hält; diese ent­hal­ten im Falle des Rund­funk­staats­ver­tra­ges keine ein­schrän­ken­den Vor­ga­ben zum Ver­brei­tungs­ge­biet von Wer­be­spots. Die Er­wä­gung, dass sol­che Vor­ga­ben sinn­voll sein könn­ten, um die Fi­nan­zie­rungs­aus­sich­ten lo­ka­ler oder re­gio­na­ler Me­di­en zu si­chern, hat im Rund­funk­staats­ver­trag kei­nen Nie­der­schlag ge­fun­den."

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (via turi2)

Nachtrag 18.15 Uhr: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat inzwischen mit einer Pressemitteilung reagiert, die Entscheidung kritisiert und gefordert, dass Rundfunkstaatsvertrag geändert werden muss. Zitat aus der Pressemitteilung:

"Der BDZV kritisierte, ProSieben werde in die regionalen Werbemärkte eingreifen und den regionalen Medien einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entziehen, ohne im redaktionellen Programm einen Beitrag zur regionalen Meinungsvielfalt zu leisten."

Hier geht es zur Pressemitteilung des BDZV: "BDZV: Rundfunkstaatsvertrag muss geändert werden"

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