SLM-Fördersatzung macht Lokalfernsehen zu Grundversorgung

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat am 19.2.2015 die "Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen" veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im "Sächsischen Amtsblatt" tritt die Regelung in Kraft. Die Satzung (Download-Link am Ende des Beitrags) war vom SLM-Medienrat in seiner Januar-Sitzung verabschiedet worden.

Die SLM setzt damit die Gesetzesänderung um, die der Landtag im Juli 2014 beschlossen hatte (vgl. Flurfunk Dresden vom 4.7.2015: "Änderung kommt: Sächsisches Privatrundfunkgesetz am 9.7.2014 im Landtag"). Hintergrund ist das Bestreben der sächsischen Medienpolitik, die prekäre Situation der verschiedenen Lokal-TV-Stationen zu ändern.

Öffentlicher Auftrag: Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen
Die SLM hat die juristisch schwierigen Gesetzesauftrag wie folgt umgesetzt: Fördermittel können nur die Programmanbieter beantragen, die eine entsprechende "öffentlichen Aufgabe" (§4) übernehmen. Nämlich: die "Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Sachsen mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen" (§1). Die Sender müssen dabei "die bestehende Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise (...) durch hochwertige Fernsehprogramme zum Ausdruck (..) bringen." (§5).

Sprich: Lokalfernsehen, wie es die Satzung definiert, erfüllt einen Grundversorgungsauftrag der Bevölkerung mit Informationen. Diese Grundversorgung rechtfertigt die Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Bedingungen: täglich 15 Minuten Nachrichten, wöchentlich 30 Minuten Kultur
Die "Betrauung" läuft unabhängig von der eigentlichen Lizenz, kann aber nur von Fernsehanbietern beantragt werden (geregelt in §2 und §3). Brancheninsider sprechen von einer Art zweiter, zusätzlicher Lizenz.

Absatz 2 des §5 benennt den Versorgungsauftrag genauer:

"Das Programm soll lokale und regionale Beiträge, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft enthalten und relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen. Dabei soll sich das Programm an alle Fernsehzuschauer in dem lokalen oder regionalen Versorgungsgebiet richten. Die journalistische Sorgfalt ist zu beachten."

Konkret müssen die Sender dafür werktäglich ein aktualisiertes 15-minütiges Programm (eine "Nachrichten- und Informationssendung")  aus den genannten Bereichen sowie wöchtenlich mindestens 30 Minuten Kulturfernsehen produzieren. Werbung ist bei der Berechnung der Zeiten ausgeschlossen. Die Sendezeiten müssen die Sender genau dokumentieren und der SLM übermitteln. Für das erste Jahr der Betrauung ist eine Ausnahmeregel eingefügt: Hier genügen 10 Minuten werktäglich.

Im Gegenzug sind die technischen Leitungskosten förderfähig, in dieser Reihenfolge: 1. DVB-T (digitale Antenne), Satellit, digitales Kabel (alles geregelt in §6). Insgesamt hat die SLM 600.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung - 200.000 Euro davon sind bereits im Haushalt des Vorjahres zurückstellt worden.

Bewertung: viele offene Fragen
Die Satzung wird in der Branche sehr unterschiedlich bewertet, es gibt noch viele offene Fragen. Fakt ist: Die Messlatte, um überhaupt Fördermittel zu bekommen, hängt sehr hoch. Die große Mehrheit der vielen Lokal-TV-Programme produziert tatsächlich derzeit im Nachrichtenbereich nur ein wöchentliches (von Werbung durchsetztes) Magazin (meist eine halbe Stunde lang), dass mehrfach wiederholt wird.

Gemessen an den bestehenden Leitungskosten, die nach unserem Kenntnisstand je nach Verbreitungsweg monatlich im vierstelligen Bereich liegen, scheint es sich auf den ersten Blick nicht zu rechnen, so ein gefordertes werktägliches 10-Minuten-Nachrichtenformat plus die Kultursendezeit zu produzieren. Die Hoffnung einzelner Sender, also endlich Geld für die jahrelang schon bestehende Arbeit zu bekommen, dürfte sich damit zerschlagen haben.

Die SLM wird sogesehen mit der Satzung dem Anspruch gerecht, die Qualität der Programme heben zu wollen: Wer das Förderprogramm in Anspruch nehmen will, muss ordentlich ins Programm investieren - die Fördermittel dienen dann tatsächlich nur der Begleitung der Kosten, nicht der Kostenübernahme. Es scheint derzeit völlig offen, welche der Sender im Freistaat überhaupt die Bedingungen erfüllen können und einen entsprechenden Antrag stellen werden.

Außerhalb der TV-Branche sind die Kommentare zur neuen Regelung noch wesentlich kritischer (einige kritische Stimmen zur Gesetzesänderung hatten wir bereits hier dokumentiert): Warum räumt die SLM dem Lokalfernsehen so eine herausragende Stellung bei der Versorgung mit Informationen aus den Themengebieten ein? Könnten nicht auch andere Mediengattungen, bspw. das Radio, oder auch Blogs und neuwertige Online-Angebote, diese Aufgabe übernehmen? Ist die Bevorzugung von DVB-T tatsächlich der richtige technische Verbreitungsweg, um lokalen Journalismus zu fördern?

Erste Antragsfrist endet im März
Die SLM hat die Fernsehsender am 26.2. zum Meinungsaustausch geladen - dort können offene Fragen beantwortet werden. Dann muss allerdings alles recht schnell gehen: Anträge für die Förderung im Jahr 2015 müssen bis zum 31.3. eingereicht werden.

Die "Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen" ist auf den Seiten der SLM oder auch hier bei uns zum Download als PDF zu finden.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung der SLM vom 18.2.2015: "Förderprogramm der Sächsischen Landesmedienanstalt beginnt".

3 Kommentare
  • netz tv
    Februar 23, 2015

    Wenn man einmal einen Holzweg eingeschlagen hat kommt man zu keiner vernünftigen Lösung. :-) Die Messung von Qualität nach produzierten Minuten ist in etwa so, als wäre die beste Zeitung die mit dem höchsten Papierverbrauch. :-) Wenn bessere lokale Berichterstattung dass Ziel sein soll, dann muss man diese fördern statt Antennen und Leitungskosten. Und man muss endlich von diesem Unsinn "Sender" wegkommen. Jeder Sachse mit Internetanschluss kann die Berichte von "Vice" empfangen. Wie auch jeder Thüringer. Und die haben dafür null Euro "Verbreitungskosten" bezahlt. Man sollte sich dringend anschauen, was "Vice" macht und es mal auf lokale Berichterstattung weiterdenken. Es ist der kostengünstigere und dafür auch noch qualitativ bessere Weg.

  • stefanolix
    Februar 23, 2015

    @netz_tv: Aber Sie meinen nicht dieses Vice?
    http://www.vice.com/de/

  • Netz-TV
    Februar 23, 2015

    @stefanolix: Ja. Nein. :-) Eher die Originalversion: http://netz-tv.blogspot.de/2015/02/vice-news-startet-live-webtv-und-ladt.html . Es zeigt die Zukunft des Nachrichtenfernsehens, auch des lokalen, auch bei uns, nur wie immer etwas später. Lokale Fernsehsender sind Konzepte aus einer Zeit, als Bilder noch analog mit Röhren ausgegeben wurden. Die Zukunft kennt Plattformen und Journalisten, keine Sender. Vice könnte eine zukünftige Plattform sein. Und/oder Facebook: http://netz-tv.blogspot.de/2014/12/facebook-amazon-machen-tagesschau-wie.html Lokalfernsehen nicht. Statt das Geld in überholte Strukturen einer vergangenen Zeit zu stecken, sollte es direkt an talentierte Videojournalisten vor Ort gehen. Dann würde eine Berichterstattung weit über eine "Grundversorgung" hinaus entstehen.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.