“Freie Presse”: Einstweilige Verfügungen gegen “Wochenspiegel”-Bericht

Zeitungskrieg im Erzgebirge: Die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG (u.a. "Freie Presse") und der Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz (u.a. "Blick") haben einen einstweilige Verfügung gegen den Verlagsgesellschaft Bergstraße mbH (u.a. "Wochenspiegel Erzgebirge") erwirkt. Der Beschluss des Landgericht Leipzig trägt das Datum vom 17.3.2015.

Der Beschluss selbst ist gegen einen Artikel im "Wochenspiegel Erzgebirge" gerichtet, der in der Ausgabe vom 6.3.2015 erschienen und weiterhin im Internetangebot unter www.mediengruppe-erzgebirge.de abzurufen war. Der Text mit dem Titel: "Freie-Presse-Leser abkassiert" stellte u.a. einen Zusammenhang her zwischen der jüngsten Abo-Preiserhöhung der "FP" und dem Wettbewerb um Anzeigenkunden, der zwischen "Blick" und "Wochenspiegel Erzgebirge" läuft. 

In der "Wochenspiegel"-Ausgabe vom 6.3.2015 ist der Artikel inzwischen unkenntlich gemacht mit dem Hinweis: "Diesen Artikel können wir Ihnen vorläufig nicht zeigen. Lesen Sie dazu den Beschluss auf den nachfolgenden Seiten". Scrollt man weiter runter, findet man in das reguläre PDF der Ausgabe den dreiseitigen Beschluss des Landgerichts eingefügt. Daraus geht auch hervor, was der "Wochenspiegel" alles nicht mehr behaupten darf.

Ausriss der "Wochenspiegel Erzgebirge"-Ausgabe vom 6.3.2015 mit dem unkenntlich gemachten Artikel.

Ausriss der "Wochenspiegel Erzgebirge"-Ausgabe vom 6.3.2015 mit dem unkenntlich gemachten Artikel.

Die erste juristische Reaktion auf die erste Geschichte in Form von Abmahnung und Unterlassungserklärung hat die "Wochenspiegel Erzgebirge"-Macher allerdings nicht davon abgehalten, das Thema in den nachfolgenden Ausgaben weiterzudrehen. So wird in der Ausgabe vom 13.3. auf Seite eins nachgelegt und die Reaktion der Gegenseite kommentiert. Wörtlich steht da u.a.:

"Im Klartext: Dem WochenSpiegel soll ein Maulkorb verpasst werden!"

Titel der zweiten Geschichte, die nach wie vor frei zu lesen ist: "Freie Presse-Leser sind empört und fordern: Weg mit der Abo-Preiserhöhung!" (PDF!).

In der derzeit aktuellen Ausgabe vom 20.3.2015 (hier als PDF) ist schließlich auf Seite 2 eine Spalte mit Leserbriefen zum Thema zu finden.

Das Landgericht hat den Streitwert auf 35.000 Euro festgesetzt, bei Zuwiderhandlung drohen der Verlagsgesellschaft Bergstraße ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

3 Kommentare
  • Idealist
    März 24, 2015

    Es geht jetzt wohl in die zweite Runde zwischen Wochenspiegel und Freie Presse/Blick. Mal sehen, ob es einen KO mit weiter sinkenden Anzeigen- und Beilagenpreisen gibt und wann die "Kriegskassen" leer sind. Beim Sächsischen Boten ging es ja relativ schnell.

  • orakel
    Juni 11, 2015

    Der Sächsische Bote war doch nur ein Bauernopfer!? Mittlerweile ist der Vertrieb des WochenENDspiegels in die alte Zentrale der WVD eingezogen und gedruckt wird in Dresden. Alles wie immer! Die "Dumping"verträge vom Blick & Co zu Anzeigen und Beilagen laufen gen Jahresende aus.
    Der Chef aus Ludwigshafen tobt über die millionenschwere Fehlacquisition. Alles wie Immer nur viel ......
    In den Fluren von Freie Presse/Blick spukt das Gespenst der Wiederauferstehung des Sächsischen Boten.....
    Mit 4 kostenlosen Wochenblättern im Bereich Chemnitz und Umgebung kann man bereits von einer Metropolregion der Anzeigenblätter sprechen.
    Totholz lebt!!

  • Idealist
    Juni 12, 2015

    ... wer soll den Sächsischen Boten auferstehen lassen ... und wer soll das bezahlen? Ist sicherlich eine große Investition, die sich angesichts der Anzeigen- und Beilagenpreise kaum rechnen wird.

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