Beschlossen: SLM fördert Leitungskosten der Freien Radios

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Die Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) fördert künftig die Sende- und Leitungskosten der nichtkommerziellen Hörfunkveranstalter (NKL) in Sachsen. Konkret bedeutet das für Radio T ChemnitzRadio blau Leipzig und Coloradio Dresden eine Komplettübernahme der UKW-Verbreitungskosten sowie der Gebühren der Verwertungsgesellschaften.

Die in der Sitzung des Medienrats am 21.9.2o15 beschlossene Fördersumme beträgt 90.000 Euro; im Juli waren bereits 60.000 Euro als Fördersumme beschlossen worden. Diese ist jetzt noch mal aufgestockt worden, um tatsächlich die vollständige Kostenübernahme zu stemmen.

Aber es gibt noch mehr Geld. In der Pressemitteilung der SLM ist zu lesen:

"Darüber hinaus bestätigte der Medienrat eine finanzielle Unterstützung der technischen Infrastruktur o.g. NKL in Höhe von 30.000 Euro. Mit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes – SächsPRG (in Kraft getreten im Mai 2015) ist es der SLM erstmals möglich (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19 SächsPRG), nichtkommerzielle Rundfunkanbieter auch aus Mitteln des Rundfunkbeitrages zu fördern. Die Veranstalter planen die Anschaffung bzw. Modernisierung unterschiedlicher Studiotechnik, um die im Lokal- und Regionalrundfunk herrschenden technischen Qualitätsstandards weiterhin erfüllen zu können und die bestehende Programmqualität zu sichern bzw. zu verbessern."

Die Förderung der NKL ist im Kontext mit den erst im vergangenen Jahr beschlossenen Förderung von Lokal-TV zu sehen. Die Kostenübernahme für die NKL war jahreslanges Streitthema (vgl. Flurfunk vom 22.4.2015: "Gesetzesänderung: Freie Radios bekommen künftig Sende- und Leitungskosten").

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