Rundfunkbeitrag: Klagewelle gegen Haushaltsabgabe

Klagen gegen die Rundfunkbeitrag – ein Thema, das seit der Einführung des einheitlichen Rundfunkbeitrags pro Haushalt im Jahr 2013 immer wieder hochkocht. In der "Sächsischen Zeitung" vom 14.2.2016 unter dem Titel "Hunderte Sachsen klagen gegen Rundfunkbeitrag" heißt es, dass es bereits mehr als 650 Klagen an den sächsischen Verwaltungsgerichten wegen dem neuen Rundfunkbeitrag gegeben hat.

Auch Dresden Fernsehen berichtete am 16.2.2016 in einem Videobeitrag über die Klage einer Dresdnerin am Dresdner Verwaltungsgericht gegen den MDR. Ihre Klage wurde abgewiesen – sie muss also den vollen Betrag von 17,50 im Monat weiterhin bezahlen, obwohl die Klägerin nach eigenen Angaben seit 17 Jahren kein Fernsehen schaut und deswegen auch nicht den vollen Beitrag zahlen möchte.

Beim Gerichtstermin waren ebenfalls Vertreter der Gruppe der Fernsehlosen Dresdens zu Gast. Die Interessengemeinschaft lehnt das Fernsehen als Medium ab bzw. nutzt es nicht. Sie trifft sich monatlich in Dresden zu öffentlichen Sitzungen. Im Vorfeld der Verhandlung hat die Gruppe der Fernsehlosen Dresdens zu dieser Klage auch eine Pressemitteilung versandt. Hier das pdf mit der vollständigen Mitteilung (sehr lesenswert!).

Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich im März 2016 mit dem Rundfunkbeitrag. Die ersten 15 Klagen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden werden am 16. und 17.3.2016 in Leipzig verhandelt, wie der Tagesspiegel am 3.2.2016 unter dem Titel "Warum den vollen Beitrag zahlen, wenn ich nur Radio höre?" berichtet.

Die Argumentation für die meisten Klagen: Der Beitrag sei eine Steuer, weil jeder Haushalt davon betroffen ist. Für diese Steuer fehle den Ländern aber die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem verstoße die Beitragsregelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gewerbetreibende sehen sich durch die Beitragsberechnung pro Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge ebenfalls benachteiligt.

In dem Artikel heißt es:

"Bisher hat sich der Rundfunkbeitrag als 'gerichtsfest' erwiesen, in den Vorinstanzen wurden alle Klagen dagegen abgewiesen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, wird der Fall vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Von zwei Landesverfassungshöfen wurde der Rundfunkbeitrag bereits für rechtens erklärt."

Es hängt also viel davon ab, wie im März das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Um dem Thema ein wenig Wind aus dem Segel zu nehmen, fordern einige Politiker den Beitrag um 0,30 Cent auf 17,20 Euro zu senken. Ob das die Gegner des Rundfunkbeitrages davon abhält weiter dagegen zu klagen, darf bezweifelt werden.

6 Kommentare
  • Marvin
    Februar 20, 2016

    Ja, die 30 Cent weniger werden alle Kläger milde stimmen. Es gibt keinen haltbaren Ansatz mehr für die Zwangsabgabe. Jeder zahlt für das was er sehen will und die Sender finanzieren sich aus der Werbung. Das wird künftig auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio gelten. Ich hoffe auf großen Erfolg vor den Gerichten.

  • Georg
    Februar 23, 2016

    Kein Sraßenmusikant hat das Recht von jedem vorbeilaufenden Passanten Geld einzutreiben. Warum die GEZ? Wenn der Straßenmusikannt verhindern will das jerder sein Programm hört, muss er in die Oper, wo jeder der das hören will Eintritt zahlt. So sollte auch die GEZ sein Programm verschlüsseln. Der das dann sehen will darf dafür zahlen. Der das nicht sehen will zahlt auch nicht.

  • owy
    Februar 23, 2016

    @Georg: Nur der freundliche Hinweis: Wenn Sie in die Oper gehen und ein Ticket kaufen, ist dieses zu einem erheblichen Teil staatlich subventioniert. Im übrigen gibt es trifftige Gründe, warum die Gründer der BRD das ÖR-System so ausgestaltet haben wie es ist - sind Ihnen dieses Argumente bekannt?

  • Georg
    Februar 23, 2016

    Zur Zeit der Gründung der BRD 1949 gab es die GEZ noch nicht, die wurde erst 1973 gegründet. Die Initiatoren für die Gründung der BRD waren die Alliierten mit Kontrollrecht!

  • Patrick S
    März 8, 2016

    @owy
    Die Gründer der BRD haben gerade NICHT den ÖR Rundfunk in das Grundgesetz rein geschrieben. Sie wollten gerade so eine Zwangsabgabe eben nicht. Kann man nachlesen z.B. in den Protokollen des Parlamentarischen Rates.
    Unser ÖR System wurde nach und nach durch Urteile und sehr weitreichende Interpretationen geschaffen. Es gab da keinen Plan oder Gesellschaftliche Diskussionen.

    Die Haushaltsabgabe sollte den ÖR für die Zukunft sichern aber sie wird glaube ich deren Sargnagel. Jetzt kann sich keiner mehr dem System einziehen und viele die dagegen sind wehren sich jetzt aktiv. Viele wollen bis zum Europäischen Gerichtshof klagen und der ist nicht in einer Urteilsfalle gefangen wie unser Bundesverfassungsgericht der nur noch mit alten Urteilen argumentieren kann . Wenn es dort zu einem negativen Urteil kommt gegenüber den Rundfunkanstalten dann gibt es endlich mal eine Gesellschaftliche Diskussion über den Rundfunk.... und wie viele Bürger werden dann aufstehen und für unseren ÖR einstehen?

  • Uwe Pichelmann
    September 26, 2016

    Man müßte die öffentlich rechtlichen Sender verschlüsseln.Jeder kann dann ent-
    scheiden,für welche Programme er sich die Schlüssel kauft.
    Die Mord-und Totschlagsender ARD und ZDF würden sich sicher wundern.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.