“BILD” Dresden verwendet Facebook live im Gerichtssaal

Von 0 ,

Schon klar: Pressekodex und so, dieses ganze alte Zeugs, ist so richtig nix mehr wert (Achtung, Ironie!).

Man kann sicherlich darüber streiten, wie es sich um die identifizierende Berichterstattung bei Angeklagten (was bekanntlich nicht gleichzusetzen ist mit "Verurteilten") handelt – zumal, wenn die Täter überführt sind.

Aber, was am Rande des Facebook-Live-Streams von "BILD Dresden" an Kommentaren zu lesen war (und noch ist): Allein das macht die Dokumentation dieses denkwürdigen Stückes "Journalismus" (oder was ist das?) notwendig.

Hier also ein Screenshot von der Facebook-Seite von "BILD Dresden"  (Unkenntlichmachungen durch uns, der Screenshot ist mit dem Original-Beitrag verlinkt):

Screenshot von der FB-Seite von BILD-Dresden, Stand: 30.5.2016

Screenshot von der FB-Seite von BILD-Dresden, Stand: 30.5.2016 – der Screenshot ist verlinkt.

Immerhin hat man sich daran gehalten und nicht live aus der Verhandlung gestreamt. Warum eigentlich nicht, wenn man sonst schon der Grenzüberschreitung frönt?

Nur zur Dokumentation: Der Beitrag hat jetzt (16.28 Uhr), zwei Stunden nach Live-Ausstrahlung, knapp über 15.613 Aufrufe, ist 91 mal geteilt worden, hat 417 Reaktionen ("Gefällt mir" etc.) und über 276 Kommentare. Viele davon in der Kategorie, wie sie im Screenshot anzulesen sind.

Hinweis: Wir schalten nur Kommentare frei, die zur sachlichen Diskussion (Stichwort: Grenzen der Berichterstattung) beitragen.

Dank an den Hinweisgeber! 

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.