“Schmähkritik”: Krah fordert Unterlassung von “DNN”

Ausriss aus der DNN vom 26.7.2016

Um diese Fotomontage eines Krimi-Covers geht es: Ausriss aus der "DNN" vom 26.7.2016.

Post vom Anwalt an die "Dresdner Neueste Nachrichten": Der Dresdner Anwalt und CDU-Kreisvorstandsbeisitzer Maximilian Krah wehrt sich gegen die Berichterstattung der "DNN" über seine Person.

Krah, dem Ambitionen auf die Nominierung als Bundestagskandidat der Dresdner CDU nachgesagt werden, fordert von der Zeitung Gegendarstellung und Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz. Grund sind eine Aussage in zwei Texten (online und print) sowie eine Fotomontage in der Zeitung.

Bundesweite Reaktionen nach Krahs Tweet

Hintergrund für die Berichterstattung war Krahs umstrittene Äußerung während des Amoklaufs in München bei Twitter (vgl. Flurfunk vom 23.7.2016: "Nach München-Tweet: Twitter-Shitstorm gegen Maximilian Krah").

Seine Twitter-Meldung hatte in der Folge bundesweite Berichterstattung nach sich gezogen (vgl. z.B. "B.Z.": "Als der Amoklauf noch lief: Rechte Hetze statt Mitgefühl", sueddeutsche.de: "Rechtspopulisten blamieren sich mit München-Kommentaren", faz.de: "Wie Rechte den Amoklauf instrumentalisieren"). Krah hatte den umstrittenen Tweet in der Folge gelöscht und einen Blog-Beitrag dazu veröffentlicht.

Auch die "DNN" hatte über den Vorgang berichtet (23.7.: "Shitstorm gegen Dresdner CDU-Mitglied"), um dann am darauffolgenden Montag online (25.7.: "Keine schnellen Sanktionen gegen Dresdner CDU-Politiker") und am 26.7. in der Print-Aussage nachzulegen (Titel in der Zeitung: "Krah bleibt bei umstrittener Aussage"). Beide Texte sind im Wortlaut offenkundig gleich, lediglich Überschrift und Antext unterscheiden sich. Außerdem unterscheidet sich die Bebilderung.

Fotomontage als Krimi-Cover

Gegen diese nachfolgende Berichterstattung geht Krah nun vor. In der Zeitung ist der Text mit einer Fotomontage illustriert, die wie ein Krimi-Cover daherkommt und Krah sowie die Stadtkulisse Dresdens zeigt mit dem Titel: "Der Hetzer" (s. Ausriss oben). Aus Sicht von Krah eine Schmähkritik.

In dem Schreiben von Krahs Anwältin an die Zeitung, das Flurfunk vorliegt, heißt es dazu:

"Diese Montage dient ersichtlich nicht der Auseinandersetzung in der Sache, sondern verfolgt vorrangig das Ziel seiner Diffamierung als Person. Es handelt sich daher um Schmähkritik."

Die Grafik sei, so das Schreiben, "unterlassungsfähig", daraus ergebe sich ein Schadensersatzanspruch.

Wem gehört der Merkel-Hitler-Vergleich?

In beiden "DNN"-Berichten ist außerdem diese Passage zu finden:

"Der Kreisvorsitzende (Anm. owy: Christian Hartmann) ließ es sich im Gespräch mit der DNN nicht nehmen, auch darauf zu verweisen, dass Krah nicht zum ersten Mal wegen populistischer Positionen und Aussagen in der Kritik steht. So hatte Krah im vergangenen Winter auf Facebook die Bundeskanzlerin mit Hitler verglichen. Der Post wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook gelöscht."

Den Satz: "So hatte Krah im vergangenen Winter auf Facebook die Bundeskanzlerin mit Hitler verglichen" kommentiert Krahs Anwältin in dem Schreiben wie folgt:

"Dabei handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, und diese ist, wie Sie selbst wissen, falsch. Denn unser Mandant hat die Bundeskanzlerin nicht mit Hitler vergleichen, sondern lediglich einen Link geteilt, in dem der mit ihm befreundete Schriftsteller Michael Klonovsky beide unter dem Gesichtspunkt ihrer Wagner-Verehrung satirisch gegenüberstellt. Dabei hatte sich Dr. Krah den verlinkten Text ausdrücklich nicht zu eigen gemacht, sondern nur darauf hingewiesen, dass er 'zu erwägenswert (ist), ihn zu unterschlagen.' Insofern hat er deutlich gemacht, dass es sich um einen Text von Michael Klonovsky, nicht von ihm handelt."

In ihren folgenden Ausführungen verweist die Anwältin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in der Sache des türkischen Präsidenten Erdogan gegen Matthias Döpfner – und fordert Gegendarstellung, Widerruf und Schadensersatz.

Das gemeinte Posting ist auch in einem Artikel der "Leipziger Volkszeitung" vom April thematisiert (vgl. LVZ.de vom 3.4.2016: "Zwei junge CDU-Politiker wollen mit Asylkritik in Bundestag"). Wörtlich hatte die Zeitung damals über Krah geschrieben:

"Mal wettert er gegen den 'Refugees-Welcome-Wahnsinn', mal kommentiert er auf Facebook einen dubiosen Interneteintrag zum Thema 'Götterdämmerung'. Kostprobe: Indirekt exekutiere Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 'den letzten Willen des Führers, das Verschwinden der Deutschen', heißt es darin. Der Kommentar von Krah dazu lautet: 'Ich habe zwar noch nie einen NS-Vergleich gewählt, aber der ist zu erwägenswert, ihn zu unterschlagen.'"

Wie bei Twitter zu lesen ist, war Krahs Posting in der Folge von Facebook entfernt worden.

Schließlich, so Krahs Anwältin weiter, sei mit Verwendung des Fotos aus Krahs Blog sein Urheberrecht verletzt worden.

Schmerzensgeld über 13.000 Euro gefordert

Als Schmerzensgeld fordert Krah 10.000 Euro für die Fotomontage und 3.000 Euro für die "unwahre Tatsachenbehauptung". Außerdem habe die Zeitung eine Entschädigung über 900 Euro für die nicht gestattete Verwendung des Fotos zu zahlen. Die Frist für den Abdruck von Widerruf und Gegendarstellung sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung wird seitens Krahs Anwältin auf den 29.7. (Freitag), 12 Uhr, festgelegt.

Dirk Birgel, Chefredakteur der "DNN", antwortet auf Flurfunk-Nachfrage zu dem Vorgang:

"Wir haben die Angelegenheit unserer juristischen Abteilung übergeben. Ich gehe davon aus, dass die Ansprüche von Herrn Dr. Krah unbegründet sind."

Hinweis: Flurfunk Dresden dokumentiert hier den Vorgang, ohne sich die Darstellung einer der beiden Seiten zu eigen zu machen. 

3 Kommentare
  • stefanolix
    Juli 27, 2016

    Die sachliche Berichterstattung über den Tweet war geboten, denn die Wähler in Dresden müssen über ihre (potentiellen) Kandidaten Bescheid wissen. Dazu gehört auch die Frage: Ist eine Person in der Lage, in Krisensituationen ruhig und angemessen zu reagieren? Dann kann man auch vergleichen: Wie haben die anderen Kandidatinnen und Kandidaten reagiert?

    Die Grafik/Bildmontage halte ich allerdings für eine unangemessene Argumentation »ad personam«. Sie ist m. E. nicht notwendig, um zu informieren. Sie ist auch nicht notwendig, um zu kommentieren. Darüber müssen nun Gerichte entscheiden und ich bin froh, dass ich kein Richter bin.

  • Onkel Hotte
    Juli 28, 2016

    "Diese Aussage dient ersichtlich nicht der Auseinandersetzung in der Sache, sondern verfolgt vorrangig das Ziel einer Diffamierung von Personen. Es handelt sich daher um Schmähkritik."

    So könnte man Krah's Münchentweet auch beschreiben. Das er nun beleidigt ist und seinen Anwalt anruft, zeigt, wes Geistes Kind er ist.
    Leider hat er sich damit als Politiker nicht disqualifiziert und eher noch empfohlen.

  • O.M.
    Juli 28, 2016

    "Im Auge des Krah" scheint so einiges zu leuchtern mitunter ...

    -> http://meyview.com/im-auge-des-krah/ [MeyView.com, 1. Juni 2016]

    & :-) -Gruß

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