Warum Sachsens Medienanstalt keine Online-Verstöße ahndet

Sie heißt zwar Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Aber für das, was die meisten Leute unter „neuen Medien“ verstehen, sind die Regelwächter erstaunlicherweise nicht zuständig.

Wenn zum Beispiel ein sächsischer Privatsender auf seiner Website rechte Hetze verbreitet oder bei Facebook ein fragwürdiges Gewinnspiel startet: Dann ist es nicht Sache der Landesmedienanstalt, das zu unterbinden.

Nur warum nicht?

"Die angesprochenen Webseiten sind grundsätzlich als Telemedien einzustufen", erklärt Klaus-Dieter Müller auf Anfrage von Flurfunk. Müller leitet bei der Medienanstalt den Bereich Zulassung und Aufsicht. Was die Telemedien anbelange, habe die SLM sich lediglich darum zu kümmern, dass der Jugendschutz eingehalten werde.

Verstöße in fast allen anderen Bereichen müsse die Landesdirektion Sachsen ahnden, teilt Müller mit. Er verweist dabei unter anderem auf das Sächsische Privatrundfunkgesetz. Es spielt demnach auch keine Rolle, auf welcher Plattform ein Sender Regeln verletze, ob auf seiner Webseite, bei Facebook oder Twitter. Alle gelten als Telemedien und sind damit ein Fall für die Landesdirektion, Dienstelle Chemnitz. Dort kümmert sich das Rechtsreferat in Abteilung 1 um entsprechende Anfragen.

Für Nutzer kaum zu durchschauen

Mit dieser Unterscheidung gehört Sachsen zu einer Minderheit in Deutschland. In zwölf Bundesländern sind die Landesmedienanstalten auch für Telemedien zuständig. Aber der Freistaat und drei weitere Landesregierungen hätten die Aufgabe an staatliche Behörden delegiert, so Müller. "Somit ist es eine politische Entscheidung." Ob die eine oder die andere Regelung besser ist, mag der Abteilungsleiter nicht beurteilen: "Für beide Varianten lassen sich gute Gründe anführen."

Für viele Mediennutzer aber dürfte die Gemengelage bei der Privataufsicht kaum zu durchschauen sein. Müller verweist darauf, dass die Landesmedienanstalt den Zusatz "neue Medien" seit ihrer Gründung im Jahr 1991 trägt. Die Bezeichnung sei somit historisch zu verstehen und betreffe "die neuen Erscheinungsformen rund um das Internet" wie Digitalisierung, Internetrundfunk, Web-TV.

Sprich: Wenn ein Privatsender im Stream gegen journalistische Grundsätze verstößt, ist das in Sachsen etwas anderes als ein Fehltritt auf seiner Webseite. Dieser Ansatz wirkt in Zeiten fortschreitender Medienkonvergenz mehr als überholt. (rab)

2 Kommentare
  • Claus Möllner
    Oktober 20, 2016

    Der vorletzte Absatz scheint mir interessant. Als ob man in Sachsen schon 1991 das Internet gekannt, geschweige dessen Zukunft vorausgesehen hätte. Ursprünglich war mit "neuen Medien" schlicht die Einführung des Privatfunks gemeint. Diese geschichtliche Umdeutung ist jedenfalls mal wieder so richtig peinlich, wie so vieles was man leider zur Zeit aus Sachsen hört. Das kommt schließlich dabei heraus, wenn man mittelmäßige Leute aus dem Westen oder auch aus dem Sachsensumpf irgendwo unterbringen muss.

  • owy
    Oktober 20, 2016

    Es ist wirklich bemerkenswert, wie man in einem Kommentar von einem spezifischen Problem den Bogen auf das angeblich große Ganze zieht und dabei auch noch West-Bashing und Sachsensumpf unterbekommt. Offen gestanden ist das ziemlich platt und bringt in der Sache auch nicht weiter.

    Vielleicht muss die Kritik ja nicht gleich so grundsätzlich sein. 1991 mag die Sichtweise auf neue Medien nach Einführung des Privatrundfunks knapp 10 Jahre vorher sicherlich noch begründet gewesen sein. Die neuen Medien und die Telemediengesetzgebung kamen ja nun deutlich später. Was tatsächlich kritisch ist: Dass das Thema seitdem nicht angegangen wurde.

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