“Sächsischer Weinskandal”: DNN-Klage abgewiesen

Beim Verfahren der Dresdner Neueste Nachrichten (DNN) gegen das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (kurz: SMS) (vgl. FLURFUNK vom 25.4.2017: "Sächsischer Weinskandal: DNN verklagt Sozialministerium"), muss DNN-Chefredakteur Dirk Birgel eine erste Niederlage einstecken. Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt.

Grund: ein Formfehler. Denn die Anfrage auf Herausgabe von Informationen an das Ministerium erfolgte durch die Zeitung, die Klage jedoch führte Birgel als Privatperson.

Auf FLURFUNK-Nachfrage kündigt Birgel an, nicht aufgeben zu wollen. Auf die Frage, ob er den Rechtsstreit weiter führen wolle, sagt er wörtlich:

"Der Auskunftsanspruch besteht weiterhin, also: auf jeden Fall! Mein Anwalt wird eine Beschwerde gegen das Urteil einlegen und wir werden in die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht, ziehen."

Hintergrund ist die Berichterstattung über den sogenannten sächsischen Weinskandal. Birgel und die DNN vertreten die Meinungen, dass das SMS die Namen der Betriebe nennen müssen, deren Weinherstellung moniert worden war.

"Wir handeln rechtskonform."

Aber warum gibt das Ministerium die Adressen der betroffenen Betriebe nicht preis? Worum geht es eigentlich genau in diesem Skandal? FLURFUNK hat Katja Naumann, Pressesprecherin im SMS, zum E-Mail-Interview gebeten.

FLURFUNK: Warum nennen sie die Namen der betroffenen Betriebe der DNN nicht? Entsteht dadurch nicht die Gefahr, alle sächsischen Winzer unter Generalverdacht zu stellen und damit die ganze Branche zu schwächen?
Naumann: Für die Behörden gibt es enge rechtliche Grenzen für die Veröffentlichung von auffälligen Betrieben. Es ist rechtskonformes Handeln, wenn Behörden Namen konkreter Hersteller öffentlich nur dann nennen, wenn eine Gesundheitsgefährdung für Verbraucher damit abzuwenden wäre. Das war in der Angelegenheit bisher nicht der Fall.
Das SMS ist hier auch an die bisherige Rechtssprechung, so u.a. des Verwaltungsgerichts Dresden 2013, gebunden.

FLURFUNK: Wie schätzen Sie Ihre Chancen im Rechtsstreit gegen die DNN ein?
Naumann: Wir handeln rechtskonform. Zum laufenden Verfahren können wir keine Auskunft geben.

FLURFUNK: Sie sagen, dass nie eine Gefahr für die Verbraucher bestand: Was war dann das Problem des Wein-Skandals? Warum durfte der Wein nicht verkauft werden, wenn er nicht gesundheitsschädlich war?
Naumann: Die Verwendung von Dimethoat ist im Weinbau in Deutschland verboten. Es darf weder auf der Traube noch im Wein zu finden sein. Wenn doch, ist das Produkt gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht verkehrsfähig.
Dimethoat ist im Labor sicher bestimmbar ab einer Menge von 0,01 mg/L. Es handelt sich also um eine Bestimmungsgrenze. Weine ab diesem Gehalt sind damit lebensmittelrechtlich zu reglementieren. Auch wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Hintergrund lebensmittelrechtlicher Anforderungen ist nicht allein der Schutz der Gesundheit. Es gibt darüber hinausgehende Anforderungen, u.a. um dem Wunsch der Verbraucher nach möglichst unbelasteten Lebensmitteln zu entsprechen. Es sollen beispielsweise nur unbedingt notwendige Pflanzenschutzmittel in den auch wirklich benötigten Konzentrationen eingesetzt werden.

FLURUNK: Welche Ordnungswidrigkeiten wurden konkret begangen?
Naumann:
Die bisher verfügten Ordnungswidrigkeiten liegen im Bereich des Umweltministeriums: Verstöße gegen Rechtsvorschriften bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im Lebensmittelbereich laufen die Verfahren noch.

FLURFUNK: Vielen Dank für das Interview!

Text und Interview: Benjamin Kutz

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