Dresdner Journalistenprozess: Freispruch für Ginzel und Datt

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Freispruch im Sachsensumpf-Prozess: Im Berufungsverfahren des sogenannten Dresdner Journalistenprozesses hat das Gericht heute (10.12.2012) zugunsten der Journalisten entschieden. Die beiden freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt sind demnach vom Vorwurf der üblen Nachrede und Verleumdung freigesprochen. Mit dem Richterspruch ist das Urteil des ersten Prozesses von 2010 aufgehoben (vgl. Flurfunk Dresden vom 13.8.2010: "Dresden: Urteil im Journalisten-Prozess"). Bei ...