Instagram-Schleichwerbung: “#ad”-Kennzeichnung eher unzureichend

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Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Oberlandesgericht Celle hat die Kennzeichnung "#ad" bei einem Instragram-Posting als unzureichend beurteilt. Konkret ging es um das Posting "eines 20-jährigen Instagram-Stars mit 1,3 Millionen Followern, der für das Onlineangebot der Drogeriekette Rossmann Schleichwerbung gemacht hatte", schreibt manager-magazin.de ("Drogeriekette Rossmann für Schleichwerbung mit Instagram-Star verurteilt"). Geklagt hatte laut Bericht der Verband Sozialer Wettbewerb, bei Zuwiderhandlung droht Rossmann ...