Sachsen: erneuter Vorstoß zur Festschreibung der Rundfunkgebühr

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Für Kritik haben Äußerungen des Sächsischen Staatskanzleichefs Johannes Beermann gesorgt, die Rundfunkgebühr bei 17,98 Euro festzuschreiben und zur Not das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender zu reduzieren. "'17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird' (...) "Brauchen wir das Erste, das ZDF ...