2. DAB+ Bundesmux: Verfahren war nicht korrekt

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat heute (23.5.2019) ein Urteil in der Klage über das Vergabeverfahren für den zweiten DAB+-Bundesmux verkündet. Demnach war das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) durchgeführt worden. Geklagt hatte die Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) aus Leipzig, einem Unternehmen des Leipziger Investors Steffen Göpel. Im Urteil ...