Zeitungskrieg im Erzgebirge: Die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG (u.a. "Freie Presse") und der Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz (u.a. "Blick") haben einen einstweilige Verfügung gegen den Verlagsgesellschaft Bergstraße mbH (u.a. "Wochenspiegel Erzgebirge") erwirkt. Der Beschluss des Landgericht Leipzig trägt das Datum vom 17.3.2015. Der Beschluss selbst ist gegen einen Artikel im "Wochenspiegel Erzgebirge" gerichtet, der in ...
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