Interview: Darf man Reichsbürger von einer Veranstaltung aussperren?

Heute mal ein Thema, das leicht Off-Topic ist - zu dem uns aber im vergangenen Monat gleich mehrere Anfragen erreichten. Konkret geht es um die Frage: Darf man Personen, die offenkundig als Reichsbürger unterwegs sind, von einer öffentlichen Veranstaltung aussperren?

Und wie geht man damit um, wenn sie sich als Journalisten ausgeben? Beide Fragen betreffen direkt die Presse- und Versammlungsfreiheit.

Dazu haben wir Professor Anne Lauber-Rönsberg und ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter Paul Baumann von der Juristischen Fakultät der TU Dresden zum Interview gebeten.

"Letztendlich muss das unsere Demokratie aushalten!"

FLURFUNK: Frau Professor Lauber-Rönsberg, Herr Baumann: In einer Vorlesung kommt es ja eher selten zu ungebetenem Besuch. Haben sie trotzdem selbst schon Erfahrungen mit dem Thema?

Paul Baumann und Prof. Anne Lauber-Rönsberg.

Anne Lauber-Rönsberg: In einer Vorlesung habe ich diese Situation noch nie erlebt. Bei Vortragsveranstaltungen der TU Dresden kommt es allerdings immer mal wieder vor, dass Vorträge von Politikern oder Vertretern der Justiz durch Protestaktionen aus unterschiedlichen politischen Richtungen gestört werden. Die Möglichkeit zur Äußerung von Kritik und Protest ist für eine Demokratie konstitutiv. Das müssen Referenten und die Universität als Ort der gesellschaftlichen Debattenkultur aushalten. Wenn die Protestaktion aber solche Ausmaße annimmt, dass die Veranstaltung nicht mehr durchgeführt werden kann, dann ist das undemokratisch.

FLURFUNK: Stellen wir uns jetzt folgendes vor: Ich organisiere eine Veranstaltung. Dazu haben sich Reichsbürger angemeldet, die sich als Journalisten ausgeben. Kann ich die Personen dann einfach aussperren?

Lauber-Rönsberg: Als allererstes ist dazu sagen, dass sich jeder Journalist/Journalistin nennen kann. Es gibt keine Kriterien, die festlegen, wer Journalist/-in ist und wer nicht. Journalisten- und Verlegerverbände, z.B. der DJV und dju in ver.di, geben seit Januar 2018 auf Grundlage einer Vereinbarung des Deutschen Presserats und der Innenminister-Konferenz bundeseinheitliche Presseausweise heraus. Mit denen darf man dann auch z.B. hinter Polizeisperren. Aber grundsätzlich kann sich jeder als JournalistIn bezeichnen und untersteht dann auch dem Schutz der Pressefreiheit. Man kann daher niemandem eine Einordnung als Journalist absprechen, auch wenn er Reichsbürger ist!

FLURFUNK: Unter welchen Voraussetzungen kann man überhaupt jemand von einer Veranstaltung aussperren?

Lauber-Rönsberg: Das kann man so pauschal nicht sagen. Als erstes macht es natürlich einen Unterschied, wer der Veranstalter ist. Institutionen wie eine Landeszentrale für politische Bildung oder auch manche Stiftungen als Teil der öffentlichen Hand müssen erstmal grundsätzlich jeden zulassen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Kapazitäten dazu vorhanden sind. Wenn nicht, dann muss man sachgerechte, die Meinungs- und Pressefreiheit nicht unverhältnismäßig einschränkende Kriterien finden, nach denen man auswählt, wer reindarf und wer nicht. Ein Beispiel hierfür sind die NSU-Prozessen vor dem OLG München. Da gab es nicht genügend Plätze, also hat man darauf abgestellt, welche Pressevertreter sich als erste angemeldet haben. Dagegen wäre es nicht zulässig gewesen, Vertreter bestimmter Medien oder Anhänger bestimmter politischer Richtungen pauschal auszuschließen. Dagegen müssen private Veranstalter wie zum Beispiel Hotels oder private Vereine nicht jeden reinlassen. Anders als der Staat dürfen Private grundsätzlich „diskriminieren“, soweit dies nicht ausnahmsweise gesetzlich untersagt ist.
Paul Baumann: Wenn allerdings Gefahren drohen, kann man Personen ausschließen. Das ist dann eine Frage des Hausrechts. Dafür braucht man aber konkrete Anhaltspunkte.

FLURFUNK: Also wenn jemand schon mal wegen Körperverletzung verurteilt wurde oder konkrete Drohungen ausgesprochen hat, dann darf ich ihn aussperren?

Lauber-Rönsberg: Nein, so ist das auch nicht. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung würde nicht als pauschale Rechtfertigung ausreichen. Das kann ja in einem ganz anderen Kontext passiert sein.
Baumann: Aber ein Ausschluss wäre im Fall von Drohungen ebenso gerechtfertigt wie wenn der- oder diejenige schonmal bei einer Veranstaltung des Veranstalters auffällig geworden ist.

FLURFUNK: Wie sollte man damit umgehen, wenn sich höhere AfD-Mitglieder zu meiner Veranstaltung anmelden und ich sie nicht aussperren möchte bzw. kann?

Lauber-Rönsberg: Hier gilt das Gleiche in grün. Prinzipiell darf jede/jeder unabhängig davon, welche politische Meinung er oder sie vertritt, an von der öffentlichen Hand organisierten Veranstaltungen teilnehmen, solange er oder sie den Verlauf der Veranstaltung nicht stört. Letztendlich muss das unsere Demokratie aushalten!

FLURFUNK: Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren würden: Was würden Sie selbst beachten?

Lauber-Rönsberg: Wir haben da im Vorhinein auch drüber gesprochen, weil es wirklich ein spannendes Thema ist. Es wäre sinnvoll, wenn der Moderator Verhaltensregeln aufstellt und zu Beginn der Veranstaltung bekanntgibt – also dass zum Beispiel auf einen zivilisierten Umgang ohne Diffamierungen zu achten ist. Dann hat man was in der Hand und kann im Notfall auch das Wort entziehen. Solche Diskussionsregeln dürfen dagegen nicht die Äußerung bestimmter Ansichten untersagen. Wenn rechtlich zulässige Ansichten, die also z.B. nicht als Volksverhetzung oder Ähnliches einzuordnen sind, untersagt würden, wäre dies ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Baumann: Weitere Ideen sind auch: Redezeit beschränken, eine Rednerliste erstellen, Zuteilung des Wortes. Bei der Rednerliste geht es nicht darum, wer reden darf. Sondern, dass man vor der Diskussion festlegt, wer wann redet. Das sind dann die Aufgaben des Moderators.

Lauber-Rönsberg: Genau! Dann kann zwar durchaus eine kontroverse Diskussion entstehen, in der man auch missliebige Ansichten zulassen muss. Das ist, zumindest nach unserer Verfassung, auch erwünscht. Außerdem wäre es natürlich sinnvoll, wenn Vertreter des Veranstalters im Vorfeld inhaltliche Reaktionen auf bestimmte Positionen erarbeiten. Das ist natürlich mit viel Vorbereitungszeit verbunden. Grundsätzlich sinnvoll wäre es auch, Vertreter demokratischer Positionen rhetorisch zu schulen, damit sie sich in der Diskussion mit Vertretern extremer Positionen behaupten können.

FLURFUNK: Vielen Dank für das Interview! 

Interview: Ira Scholz

 

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