
Die Sächsische Staatskanzlei hat eine Kleine Anfrage eines AfD-Abgeordneten zum Thema "Hintergrundgespräche der Staatsregierung mit ausgewählten Medienvertretern" beantwortet.
Oder besser gesagt: Zurückgewiesen.
Wörtlich schreibt die Staatskanzlei in ihrer Antwort (Drs.-Nr. 8/3333):
"Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen."
Pressefreiheit steht Antwort entgegen
Im Text wird deutlich: Es geht um die Pressefreiheit, namentlich das Recherche- und Redaktionsgeheimnis der einzelnen Journalisten. Dieses habe die Staatskanzlei zu berücksichtigen.
Man wisse um die Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts, heißt es in der Antwort – und schreibt dazu:
"Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos."
Denn, so argumentiert die Staatskanzlei, die Beantwortung könnte die Recherche- und Redaktionsgeheimnisse der betroffenen Dritten betreffen, "die unter dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit stehen."
Und weiter schreibt die Staatsregierung:
"Durch eine Beantwortung der Fragen bzw. der Erteilung der begehrten Auskunft ergäbe sich ein konkret hinreichender Bezug zu den Recherchen der betroffenen Medienvertreter, der die Annahme einer Gefahr der Aufdeckung der Recherche durch Dritte rechtfertigt. Die gestellten Fragen der Kleinen Anfrage lassen in der Zusammenschau mit anderweitigen Informationen Rückschlüsse auf die konkrete Recherchetätigkeit der betroffenen Medien zu."
Frage nach Listen mit Journalisten
Der AfD-Abgeordnete hatte vier Fragen gestellt. So wollte er Informationen dazu, welche Medien bzw. Medienvertreter die Staatsregierung vom 1.9.2024 an bis heute zu sogenannten Kennenlernterminen und Hintergrundgesprächen eingeladen hat.
Auch fragte er nach vertraulichen (!) und sonstigen Einzelgesprächen von "Staatsministern, Staatssekrektären und Leitern sächsischer Landesbehörden mit Medienvertretern" – insbesondere mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Schließlich wünschte er eine Liste der Medien, die seit dem 1.9.2024 die meisten Einzelgespräche erhalten hätten.
Wörtlich forderte er:
"Bitte nach Kalenderjahren, Staatsministerium bzw. Landesbehörde, Medium bzw. Medienvertreter und jeweiliger Anzahl der Gespräche aufschlüsseln".
Offensiver Angriff auf Pressefreiheit
(Achtung, Kommentar!)
Listen mit Medienvertretern – das Ziel ist wohl mehr als eindeutig.
Die Anfrage ist ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit.
Hier soll die Mär bzw. das Narrativ gefestigt werden, dass Medienschaffende und Politik zu sehr unter einer Decke stecken. Das Hintergrundgespräche für Recherchen und zur Einordnung von Vorgängen unerlässlich sind und – auch im Sinne der Vielfalt – unbedingt vertraulich bleiben müssen, scheint dem Abgeordneten wahlweise nicht bekannt oder aber egal zu sein.
Gleichzeitig sollen auf diesem Wege missliebige Journalisten und Medien identifiziert werden, um sie an den Pranger zu stellen.
Die Geschichte ist ein weiterer Beleg dafür, wie die AfD zum Thema Medien- und Pressefreiheit und damit einem zentralen Grundpfeiler unserer Demokratie steht.
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