Es ist schon seltsam: Nachdem die Berichterstattung über das geplante Social-Media-Monitoring durch die sächsische Staatsregierung in der vergangenen Woche einmal wie ein Tornado über das Land gezogen ist, scheint mit dem Stopp des Projektes durch Staatsminister Beermann alles wieder beim alten zu sein. Nicht der einzige Aspekt in dieser sehr bemerkenswerten Geschichte, der beim fleißigen Mediennutzer Verwunderung auslöst.

Wer noch einmal nachlesen will: Bei Google-News findet sich ein Haufen Treffer zum kurzen und hitzigen Sommerloch-Skandal im Freistaat. Erste Auffälligkeit: Überregionale Medien haben kaum berichtet. In der sächsischen Medienlandschaft dagegen hatte der urspüngliche Plan der sächsischen Staatsregierung, Software für Social-Media-Monitoring (PDF auf der Seite von MdL Lichdi) anzuschaffen, für einige Erregung und Schlagzeilen gesorgt.

In der Tat, ein nicht ganz unproblematisches Vorhaben. Laut Ausschreibung wünschte sich die sächsische Staatsregierung Folgendes:

“Art und Umfang der Leistung: Bereitstellung einer bereits vorhandenen Software zur Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Blogosphäre (Social Web) für den Freistaat Sachsen.”

Der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi hatte die Ausschreibung entdeckt, dazu eine Kleine Anfrage gestellt und die Antwort mit einer Pressemitteilung kommentiert. Und ab ging der Zirkus.

Wir greifen im Folgenden mal einige Stichpunkte der Medienberichterstattung auf, um den Vorgang zu kommentieren.

Was auffällt: Die wenigsten Presse-Berichte bringen das eigentliche Problem auf den Punkt. Sie skandalisieren größtenteils nur – Aufklärung? Fehlanzeige. Der etwas kenntnisreichere Leser dagegen fragt sich, wie viel Wissen zum Thema eigentlich in der sächsischen Presselandschaft vorhanden ist. Oder ist es purer Unwillen, das Problem nicht differenziert abzubilden?

Der Blogger stefanolix hat den ganzen Vorgang bereits in seinem Blogbeitrag: “Software für ein Meinungsbild im Wert von 390.000 Euro? Eine notwendige Klarstellung” kritisch kommentiert. Er stellt fest:

“Zwei Unterstellungen sorgen nun für Aufsehen: Dass der Freistaat seine Bürger im Internet bespitzeln wollte und dass er dafür bis zu 390.000 Euro ausgeben wollte. Beides sind allenfalls Halbwahrheiten — und das ist schon großzügig geschätzt.”

Wohl wahr, sehr großzügig. Schauen wir uns einmal die Details an.

Die Kosten

Stefanolix hat es ja schon geschrieben: Die gemeinhin verbreiteten “bis zu 390.000 Euro im Jahr” für die Anschaffung der Software sind offenkundig die falsche Summe – zumindest, was den konkreten Preis der Anschaffung betrifft.

Lichdi hatte in seiner Pressemitteilung geschrieben:

“Zur Verfügung stehen offenbar Mittel bis zu einer Höhe von 390.000 EUR aus dem Haushaltstitel ‘Presse- und Öffentlichkeitsarbeit’ der Staatskanzlei.”

Lichdis Mitteilung ist hier nachzulesen. Stefanolix unterstellt Lichdi, ”bewusst ein falsches Bild” vermittelt zu haben. Naja, Lichdi ist mindestens auf Dummenfang gegangen. Und fündig geworden. Wir haben im ersten Moment auch erstmal gezuckt, grob überschlagen und gedacht: Woah, 30.000 Euro im Monat für Monitoring-Software – das ist aber eine Menge!

In der Antwort auf die Kleine Anfrage (wörtl. Zitat aus der Drs.-Nr.: 5/9514)  steht die große Zahl tatsächlich. Dort heißt es allerdings:

“Da das Monitoring zur Steuerung der Online-Aktivitäten der Staatsregierung bestimmt ist, erfolgt die Finanzierung aus dem Titel 531 01 ‘Presse- und Öffentlichkeitsarbeit’. Dort stehen 2012 insgesamt 390.000,– Euro zur Verfügung. Über die Höhe der Mittel, die konkret für die Software zur Verfügung stehen, kann derzeit wegen der möglichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren keine Auskunft erteilt werden.”

Aha, 390.000 Euro – das ist also der gesamte Etat der sächsischen Staatskanzlei für Pressearbeit (leicht nachzulesen im sächsischen Staatshaushalt, s.S. 22 in diesem PDF, Link über stefanolix)! Jeder Journalist hätte das mit einem Blick ins Internet (Dürfen die das überhaupt? Ist das dann aber nicht schon Überwachung des Netzes durch Journalisten?), aber auch mit einem simplen Recherche-Anruf in der Staatskanzlei herausfinden können.

Titelbild der "Mopo Dresden" vom 8.8.2012

Aber so ist das halt, wenn man am Nachmittag – quasi kurz vor Druckunterlagenschluss – noch schnell eine Titelgeschichte aus einer Pressemitteilung (ab)schreibt. Da kommt dann die Gesamt-Etat-Zahl auch mal schnell auf den Titel (s. “Mopo”-Titelbild vom 8.8.2012 rechts) – als kompletter Kostenpunkt für die Software. Im Blatt heißt es dann auch entsprechend: ”Kosten darf die Software 390.000 Euro.” (“Mopo”, S. 10).

Stefanolix benennt einige Berichte, die die Zahl ähnlich wie von Lichdi vorgelegt weitertragen – bspw. in der “DNN”, der “Sächsischen Zeitung”, aber auch bei Heise. Niemand scheint sich die Antwort auf die Kleine Anfrage richtig angeschaut zu haben.

Auch in anderen Medien taucht die Zahl 390.000 Euro mit den Worten”bis zu… stünden zur Verfügung” auf – die Formulierung ist faktisch ja auch nicht falsch. Aber in der vermittelten Form zumindest das gesamte Bild verzerrend. Da wird andernorts dann gleich mal ”Ausschreibung mit einem Budget von 390.000 Euro” daraus.

Es geht noch etwas weiter: Staatsminister Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei, hält nach den ersten Presseberichten also dagegen (und dampft das Projekt kurz darauf ein). Laut seinen Worten waren für die Anschaffung im Jahr 2012 gerade einmal 15.000 Euro vorgesehen. Alle anderen Zahlen nennt er “falsch und gelogen”. Ein deftiger Vorwurf!

Und was macht die “Mopo”, dem Abdruck einer Lüge bezichtigt? Sie behaart darauf, die Wahrheit gedruckt zu haben.

Zitat aus der “Mopo” vom 9.8.2012, S. 10:

“Gelogen? Nein! Der Abgeordnete (Anm. d. Flurfunk Dresden: Lichdi) zitierte aus einer Antwort von Beermanns-Kabinettkollegen Innenminister Markus Ulbig (CDU), der im Auftrag der Staatskanzlei eine Kleine Anfrage Lichdis beantworten musste. Die Kanzlei wollte die Summe aus ihrem Etat für ‘Presse- und Öffentlichkeitsarbeit’ nehmen.”

Journalisten, die irren können? Wo gibt es denn sowas?! (Achtung, Ironie!)

(Randbemerkung: Der “Mopo”-Artikel vom 9.8.2012 trägt den Titel: “”Nach Morgenpost-Enthüllung: Schnüffel-Beermann gibt auf”. Die Frage, wer da was enthüllt hat, gehen wir jetzt mal nicht weiter nach – ein bisschen Hybris gehört wohl einfach dazu).

 

Der Vergleich mit der Schufa-Geschichte

Uwe Kuhr von der “Freien Presse” leitete seinen Artikel vom 8.8.2012 zum Monitoring-Vorhaben der Staatsregierung ein mit:

“Was der Schufa im Juni nicht gelang, versucht jetzt der Freistaat Sachsen.”

Wie lautet der Spruch: Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Gleich mehrere Journalisten hielten es während der Berichterstattung für passend, einen Vergleich mit diesem “Skandal” vom Juni herzustellen.

Damals hatte es reichlich öffentliche Aufregung gegeben, weil die Schufa einen Forschungsauftrag erteilt hatte, um zu ermitteln, ob Daten in sozialen Netzwerken für die Schufa nutzbar zu machen wären. Zur Bewertung, ob das Schufa-Vorhaben ein Skandal war oder nicht, empfehle ich den Artikel von Thomas Knüwer: “Schufa und Daten aus dem Social Web: Es geht um mehr“.

Stellen sich die Fragen: Weiß Uwe Kuhr eigentlich, was “Monitoring” ist? Und was die Schufa genau vorhatte? Weiter unten im Text folgt noch die Gleichsetzung von Blogosphäre mit Diskussionsforen – das lässt nicht auf die größte Kenntnis der technischen Seite des Themas schließen.

Kleine Leseempfehlung zum Thema Monitoring gefällig? Dann bitte mal bei t3n.de nachlesen: “Social-Media-Monitoring: Tools und Dienstleister im Überblick“. Ist das etwa gleich eine ganze Überwachungsindustrie, die es da gibt? Und wo bleibt die mediale Aufregung!?

Auch andere Autoren sind der Meinung, die “Skandale” hätten Parallelen – was sehr global betrachtet ja auch zutrifft. Da steht ja bei beiden Geschichten auch was von Facebook und Datensammeln. Dann kann man das auch vergleichen, basta!

Oder doch nicht? Die Schufa wollte (!) prüfen lassen, ob man die Daten in sozialen Netzwerken einzelner Personen für die eigene Arbeit hätte nutzen können. Die sächsische Staatsregierung hatte den Plan (zumindest nach eigenen Aussagen – die mancher offensichtlich nicht so recht glauben mag), allgemeine Stimmungen und Meinungen sammeln, um darauf reagieren zu können.

Also bitte: Was hat die Suche nach Informationen zur Kreditwürdigkeit mit einer modernen Form der Meinungsforschung gemeinsam?

 

Die Möglichkeiten der Manipulation durch Monitoring

Ein weiterer Punkt, den man mir bitte mal erklären muss: Wie könnte die sächsische Staatsregierung mittels Monitoring-Software die Bürger manipulieren? Was soll diese Software genau tun? Mittels Mikro- oder ferngesteuerten Gehirnwellen Facebook-Einträge diktieren? Häh?

In der Lichdi-PM heißt es:

“Das vorhandene Software Beziehungsgeflechte visualisieren und auch manipulieren können, zeigt schon ein Blick ins Internet.”

Was meint er an der Stelle genau mit manipulieren? Vielleicht das böse Programm Algorithmus?

Also wir werfen jeden Tag einen Blick ins Internet, vielleicht manchmal auch ein paar viele – aber die Software, die soziale Beziehungsgeflechte manipulieren kann, die haben wir noch nicht gesehen.

(Falls jemand weiß, was gemeint sein könnte – ich bitte um Hinweise in den Kommentaren).

 

Das Problem: Was darf der Staat mit öffentlich zugänglichen Daten?

Nochmal für technische Laien: Social-Media-Monitoring ist – zumindest für Unternehmen (mit einem Blick ins Internet nachzulesen!) nicht nur absolut üblich – es wird in Fachkreisen sogar als Pflicht betrachtet, um die eigene Marke zu schützen. Der Kern der soeben mit großem Geschrei, viel Unwissenheit und noch größerem Skandalisierungsbedürfnis geführten (Nicht-)Debatte ist: Was darf der Staat mit öffentlich zugänglichen Daten?

Oder anders formuliert: Warum kann der Staat nicht (wie alle anderen auch) die frei im Netz vorhandenen Daten (und nichts anderes sind Einträge bei Facebook & Co.!) erfassen und für sich nutzen? Warum eigentlich nicht? (Keine Sorge, wir sind auch nicht dafür, dass er das darf.)

Denn auch das scheint nicht jedem, der in den vergangenen Tagen über das Thema geschrieben hat, klar zu sein – die Daten im Netz sind frei zugänglich. Die liegen faktisch “auf der Straße” – man muss sie nur aufsammeln! Da wird von “Schnüffeln” und “Ausspionieren” oder “Späh-Software” geschrieben – bei frei zugänglichen Daten? Wenn die Staatskanzlei jetzt ein Dutzend studentische Hilfskräfte an die Computer setzt, die Facebook-Kommentare zu politischen Themen suchen, rauskopieren und ausdrucken, um diese in eine Art Pressespiegel zusammenzufassen – ist das dann auch eine Grenzüberschreitung? Denn das ist ohne Weiteres möglich!

Vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten heutzutage scheint es dann auch geradezu absurd, dass Lichdi in seiner Pressemitteilung formuliert:

“Die Staatsregierung sollte von der Beschaffung teurer und überwachungsgeneigter Analyse-Tools Abstand nehmen und anerkannte Institute mit der Meinungsforschung beauftragen, wenn sie meint an den Debatten und Problemlagen vorbei zu regieren.”

De facto benennt genau der Satz den Kern des Problems: “überwachungsgeneigter”. Es ist nicht auszuschließen, dass (ganz allgemein) Software in der Lage ist, eine großangelegte Überwachung durchzuführen.

Eine lesenswerte Einschätzung zur generellen (Nicht-)Begrenzung von Software findet sich im Blog netzpolitik.org: “Angezapft: Warum Staatstrojaner mit Gesetzen nicht kontrollierbar und damit grundsätzlich abzulehnen sind“. Dabei ging es in Sachsen ja noch nicht einmal um die Anschaffung von Trojaner-Software! (Die peinliche Selbst-Demontage des ehemaligen sächsischen Datenschützers Thomas Giesen in der “Sächsischen Zeitung”, der den Begriff “Sachsen-Trojaner” in die Geschichte eingeführt hat, kommentieren wir hier gar nicht erst weiter).

Aber: Wenn Lichdi und Giesen und die ganzen Journalisten dem Staat so misstrauen (was natürlich einem jeden sein gutes Recht und angesichts der jüngeren sächsischen Geschichte nicht völlig unverständlich ist), dass sie fürchten, der Staat nutze die modernen technischen Möglichkeiten, seine Bürger zu überwachen:

Ist es nicht geradezu naiv zu glauben, dass die gleiche Dienstleistung nicht auch auf anderem Wege eingekauft werden könnten (eben durch bestimmte Institute und Agenturen)?

Man kann nur den Kopf schütteln…

Oder, um die Kritik an der Berichterstattung endlich mal auf den Punkt zu bringen: Statt Panik zu verbreiten, der Freistaat wolle seine Bürger überwachen und laut “Skandal” zu schreien – wäre es nicht viel eher die Pflicht der Medien gewesen, die Menschen draußen darauf aufmerksam zu machen, wie nackig sie sich eigentlich machen?

Wäre es nicht vielmehr angebracht gewesen, die Politiker (auch Johannes Lichdi) aufzufordern, für genau diese Problematik, dass die Technik heute eine allumfassende Überwachung problemlos möglich macht, eine Umgangsformel zu finden?

Und noch ein Aspekt, der uns beschäftigt: Wäre es in Zeiten, in denen man manchmal das Gefühl hat, von Schlagzeilen regiert zu werden – und in denen viele Medien immer weiter in Richtung Boulevard tendieren -, nicht geradezu wünschenswert, die Regierung besorge sich mal ein paar andere Eindrücke von der öffentlichen Meinung?

Beizeiten beschleicht einen das Gefühl, die Damen und Herren Journalisten haben Angst um ihre Deutungshoheit. Aber das ist natürlich eine bösartige Unterstellung.

Um wieder sachlich zu werden – Knüwer schreibt in seinem oben bereits verlinkten Artikel über den Schufa-Skandal:

“Vielleicht haben wir ja Glück und die Debatte verschiebt sich nach den ersten Erregungen des Boulevardjournalismus in die Richtung, die wir tatsächlich brauchen. Denn – und dieses Problem wird im lesenswerten Buch “Public Parts” von Jeff Jarvis weiter erläutert – stellt uns der digitale Wandel ja vor die Frage, wann wir die Weiterverwendung welcher öffentlich zugänglicher Daten zulassen wollen.”

Das war bislang wohl etwas viel gehofft.

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