Wie staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk?

Terminhinweis: Wie staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfink? Diese Frage steht am 4.2.2016 im Fokus des monatlichen Donnerstagsgesprächs der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB).

In der Veranstaltungsankündigung heißt es:

"In einem demokratischen Verfassungsstaat übernehmen Medien wichtige Funktionen. Ihre Unabhängigkeit ist ein zentrales Gut."

Es diskutieren: Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag und MDR-Rundfunkrat und Peter Stawowy, Blogger und Medienexperte. Nach dem Gespräch ist Zeit für Fragen aus dem Publikum.

Die ersten 15 Minuten werden von Dresdeneins aufgezeichnet. Auf der Homepage des Senders finden Sie auch eine Video-Ankündigung zum Donnerstagsgespräch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

1 Kommentar
  • Patrick S
    Februar 11, 2016

    Das Parteien auch zur Gesellschaft gehören und damit in den Rundfunkrat kann man vielleicht noch nachvollziehen. Aber warum haben sie dort eine Sonderstellung. Keine andere Gruppe hat mehrere Sitze dort. Ebenso ändert sich auch nicht deren Zusammensetzung je nach Landtagswahl automatisch. Jede Partei bekommt einen Sitz im Rundfunkrat. Das wäre eine Gleichstellung mit den anderen Gesellschaftlichen Gruppen. Dann wäre das Thema mit dem Einfluss und den Freundeskreisen auch erledigt.
    Bei anderen Gesellschaftlichen Gruppen ist es auch egal wie viele Menschen sie vertreten... sie haben alle einen Sitz.

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