Dresdner Ordnungsamt untersagt Facebook-Party bei GEMA

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Screenshot von der Event-Einladung bei Facebook

Das Dresdner Ordnungsamt hat eine "Facebook-Party" auf dem Gelände der GEMA in Dresden untersagt.

Die Einladung zur öffentlichen Party am 11.11.2012 ab 22 Uhr war offenbar von einem Facebook-Account erstellt und verbreitet worden, der unter Angabe von falschen Daten erstellt worden war. Das ermittelte das Ordnungsamt laut Pressemitteilung der Stadt (vollständige Meldung s.u.).

Die Einladung der oder des Unbekannten zu "Lisas 8teen Birthday Bash" galt für die Zittauer Str. 31 - dort sitzt die Dresdner Bezirksdirektion der GEMA. Die war in jüngerer Vergangenheit aufgrund geplanter Tarifänderungen in die Kritik geraten.

In der Mitteilung der Stadt heißt es zum Part-Verbot:

"Das Verbot der 'Party' ist erforderlich, damit öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz des Eigentums des betroffenen Grundstückseigentümers, gewährleistet bleiben und Gefahren im Umfeld des Grundstückes vermieden werden. Erfahrungen aus anderen Städten haben deutlich gezeigt, dass zum Teil erhebliche Störungen (z. B. Vandalismus, Störungen des Straßenverkehrs, Lärmbelästigungen) von derartigen Veranstaltungen ausgehen. Die Allgemeinverfügung dient nicht zuletzt auch der Vermeidung von Straftaten (z. B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) und Ordnungswidrigkeiten (unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes, unerlaubte Ansammlung)."

In der Party-Einladung bei Facebook ist allerdings kein konkreter Veranstaltungsort angegeben - die über 13.000 informierten FB-Nutzer, von denen bereits über 2.000 (Stand 8.11.2012, 18.52 Uhr) zugesagt haben, werden auf der Facebook-Event-Seite informiert:

"Wer mich kennt weiß ja wo es stattfinden wird."

Ansonsten werde der Termin zwei oder drei Tage vorher bekannt gegeben, heißt es dort weiter.

Insgesamt ist die Einladung voller Anspielungen, bspw. soll es einen Graffiti-Workshop geben, die Gäste dürfen "gerne noch dieses oder jenes Present mitbringen" und es gibt "genug Platz zum feiern". Und weiter:

"Für eure Sicherheit ist auch gesorgt, denn ein nettes und kompetentes Team wird am Einlass für Ordnung sorgen."

Initiator der Veranstaltung ist eine Lisa Dorn - und auch das passt: Denn der Leiter der GEMA-Niederlassung heißt Uwe Dorn. Nach Angaben der Stadt ist das Profil von Lisa Dorn inzwischen gelöscht, die Event-Einladung ist allerdings bei Facebook noch zu finden (wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Falle nicht verlinken).

Hier dokumentieren wir die offizielle Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden:

Ordnungsamt untersagt Facebook-Party

Die Landeshauptstadt Dresden untersagt als Ortspolizeibehörde die Durchführung und Teilnahme an einer für den 10. November 2012, 0 Uhr bis 11. November 2012, 24 Uhr angekündigten Facebook-Party auf dem Grundstück Zittauer Straße 31 . Betroffen davon ist neben der gesamten Zittauer Straße auch die Jägerstraße. Das Verbot gilt außerdem für jede Form von Ersatzveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden.

Grund für dieses Verbot ist, dass ohne das Wissen oder die Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstückes über das soziale Netzwerk Facebook öffentlich zu einer Geburtstagsfeier eingeladen wurde. Nach polizeilicher Prüfung stellte sich heraus, dass der Facebookaccount, über den zu der Veranstaltung eingeladen wurde, offensichtlich mit falschem Namen angemeldet wurde.

Das Verbot der „Party" ist erforderlich, damit öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz des Eigentums des betroffenen Grundstückseigentümers, gewährleistet bleiben und Gefahren im Umfeld des Grundstückes vermieden werden. Erfahrungen aus anderen Städten haben deutlich gezeigt, dass zum Teil erhebliche Störungen (z. B. Vandalismus, Störungen des Straßenverkehrs, Lärmbelästigungen) von derartigen Veranstaltungen ausgehen. Die Allgemeinverfügung dient nicht zuletzt auch der Vermeidung von Straftaten (z. B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) und Ordnungswidrigkeiten (unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes, unerlaubte Ansammlung).

Die Absicherung und Durchsetzung des Verbotes liegt in der Verantwortung der Polizeidirektion Dresden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt im Original.

Hinweis: Wir haben unsere Meldung vom Nachmittag gegen 19 Uhr noch mal ergänzt und erweitert.

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