Andreas Loepki: “Medienvertreter mehrfach und konstruktiv auf Stufenmodell hingewiesen”



Gastbeitrag von Andreas Szabo, Redaktionsleiter Radio Dresden

Heute hat der Leipziger Polizei-Pressesprecher Andreas Loepki 

in einer außergewöhnlichen E-Mail einige Medien deutlich kritisiert. Konkret geht es um die Veröffentlichung von Fahndungsfotos (den Original-Text seiner E-Mail sowie eine erste Einschätzung finden Sie in unserem Beitrag: "Leipziger Polizeisprecher: 'Einige Vertreter der Online-Medien zeigen sich leider unbelehrbar'").

Wir haben dem Leipziger Polizeisprecher Andreas Loepki zu seiner außergewöhnlichen E-Mail mehrere Fragen per E-Mail gestellt.

FLURFUNK: Herr Loepki, welche Gründe gibt es, Fahndungen auf regionale Printerzeugnisse zu beschränken? Ist es nicht Anliegen der Polizei, Tatverdächtige mit allen zur Verfügung stehend Mitteln zu finden – also auch Veröffentlichungen auf Webseiten und in sozialen Netzwerken?

loepki_portraitAndreas Loepki: Natürlich ist es das Anliegen der Polizei, einen unbekannten Täter, dessen Konterfei schon bekannt ist, auch namentlich bekannt zu machen und der Strafverfolgung zuzuführen. Dies ist der grundlegende Zweck polizeilicher Ermittlungsarbeit. Aber auch hier gelten Grenzen der Verhältnismäßigkeit, zumal für einen Tatverdächtiger bis zum Richterspruch de facto die Unschuldsvermutung gilt. Insofern ist es nicht akzeptabel, per Öffentlichkeitsfahndung Personen für eine vermeintlich durch sie begangene Straftat an den öffentlichen Pranger zu stellen und einer Vorverurteilung zuzuführen. Außerdem gehört normabweichendes Verhalten und somit auch Kriminalität in der Bandbreite von zu schnellem Fahren, Beleidigen, Steuerbetrug, Schlagen, Stehlen, Beschädigen etc. leider untrennbar zum menschlichen Wesen. Mithin wäre es schon moralisch bedenklich, wenn Tatverdächtige für Delikte, die hinsichtlich ihrer Wertigkeit praktisch jeder begangen haben könnte, per Öffentlichkeitsfahndung gesucht würden.
Es muss also aus Verhältnismäßigkeitsgründen einerseits eine inhaltliche (Deliktsschwere) und anderseits auch eine umfangbegrenzende Stufung existieren. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung, indem er bestimmt Delikte – z. B. Taten der Massenkriminalität wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung – im Regelfall von einer Öffentlichkeitsfahndung ausschließt und die "Suche vom Kleinen zum Großen" vorsieht. Ich muss und darf im übertragenen Sinn keine Tasse Salzwasser dadurch gewinnen, sie in den Ozean zu werfen und jenen hernach ringsum abzupumpen. Es genügt, die Tasse einzutauchen.
Hinsichtlich der immer häufiger auftretenden "Mitfahndungen" in sozialen Netzwerken sehe ich bei bestimmten Delikten (z. B. Verdächtiges Ansprechen eines Kindes) massive Gefahren der öffentlichen Denunziation und Selbstjustiz aufgrund von Fehlinformationen und gruppendynamischen Prozessen. Da ist vielleicht etwas gut gemeint, aber leider selten bis nie gut gemacht.

FLURFUNK: An welche Regelungen sind sie als Polizeisprecher gebunden?
Loepki: Ich bin – wie jeder Bürger – an Recht und Gesetz gebunden, wobei ich als Polizeibeamter selbstverständlich mehr Gesetze und Verordnungen beachten und anwenden muss, als andere. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit sind die beispielsweise das Sächsische Gesetz über die Presse, die Strafprozessordnung, die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift von SSMJ und SMI über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen, die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung, verschiedene Polizeidienstvorschriften, die Richtlinie für die Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit und Nachwuchswerbung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen, datenschutzrechtliche Belange u.a.m.

FLURFUNK: Wer entscheidet, welche Fahndungsmaßnahmen getroffen werden und wo Fahndungsbilder veröffentlicht werden?
Loepki: Sollten alle sonstigen Ermittlungsansätze nicht zum Erfolg geführt haben oder nicht zeitnah erfolgversprechend sein, wird eine "Öffentlichkeitsfahndungen" regelmäßig erst einmal nur im Intranet der Polizei Sachsen umgesetzt. Dies geschieht auf Verfügung der Staatsanwaltschaft und dient – ebenfalls im Interesse der Verhältnismäßigkeit - dem Abschöpfen polizeilichen Erfahrungswissens. Resultieren auch daraus keine neuen Ermittlungsansätze und liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor (Schwere der Tat etc.) wird über die Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss zur Vornahme einer Öffentlichkeitsfahndung eingeholt. Dies erlaubt dann ggf. Plakatfahndungen und Medieninformationen – allerdings wiederum nach einem Stufenmodell: regional Printmedien --> überregionale Printmedien/Hörfunk --> Fernsehen --> Internet.

FLURFUNK: Steht der Datenschutz für einen Tatverdächtigen rechtlich höher als der Wunsch nach der raschen Aufklärung einer (möglicherweise schweren) Straftat?
Loepki: Hier geht es weniger um Wünsche, als vielmehr um widerstreitende Rechte und Interessen. Dabei bin ich mit Sicherheit nicht der einzige Polizeibeamte, der die einseitige Ausrichtung des deutschen Straf-/Strafprozessrechtes kritisch sieht, denn ich finde, die Opferinteressen kommen in diesem Zusammenhang viel zu kurz. Allerdings bin ich kein Rechtsgelehrter und ich bin auch nicht zum Erlass von Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen berufen, sondern muss lediglich das geltende Recht anwenden und umsetzen. Folglich habe ich dem Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten in vollem Umfang die ihm zuerkannten Rechte zuzugestehen.
Dabei sollten wir alle nicht aus dem Blick verlieren, in welchem geschichtlichen Kontext sich unser Rechtsstaat entwickelte und beschränkte. Ein Blick in die Geschichte würde manchen Ruf nach mehr staatlicher Härte verstummen lassen, denn die Grenzen zur Willkür wären dann mitunter schwerlich abzustecken. Um genau diesen Gewaltmissbrauch zu verhüten, existieren eben enge Grenzen und wer das eine will, muss das andere zwangsläufig mögen – so schwer es manchmal fällt. Letztlich können wir diverse Einzelfälle betrachten und wahrscheinlich müssten wir dann sehr oft die Frage nach Gerechtigkeit mit Kopfschütteln beantworten, aber ideale Rechtslösungen bleiben letztlich – wie alle Ideale – unerreichbare Ziele.
Vielleicht sollte daher die unstrittig berechtigte Kritik ab und an auch von positiven Einschätzungen unseres Rechtssystems begleitet werden – immerhin dürfte es im Laufe der menschlichen Existenz grob gesehen dasjenige sein, welches dem Ideal noch am Nächsten kommt.

FLURFUNK: Sind die Hinweise auf eine ausschließliche Veröffentlichung in regionalen Print-Titeln rechtlich bindend? Drohen Medienhäusern Konsequenzen bei Verstößen?
Loepki: Hier liegt leider eine rechtliche Grauzone vor. Als Polizei müssen wir uns an gesetzlichen Vorgaben, richterliche Beschlüsse und Fragen der Verhältnismäßigkeit halten; Medien ist in diesem Bereich – rein rechtlich – relativ freie Hand gelassen. Am ehesten könnte sich ein abgebildeter Tatverdächtiger wehren, doch diese Variante dürfte angesichts des gegen ihn gerichteten Tatverdachts und seines Interesses, namentlich unbekannt zu bleiben, rein hypothetisch sein. Und selbst wenn er es im Nachhinein tun würde, dürfte die Konsequenz (z. B. Schadensersatzansprüche, Rüge, Richtigstellung o.ä.) für Medien weit geringere Auswirkungen haben, als es die erste Schlagzeile und das erste Bild für Umsatz/Absatz haben.

"Scheue nicht vor Verbalohrfeigen für Journalisten zurück"

FLURFUNK: Was war für sie Anlass, Medienvertreter als „unbelehrbar“ zu kritisieren?
Loepki: Bestimmte Medienvertreter – insbesondere von Online-Medien – wurden bereits mehrfach und konstruktiv auf Sinn und Zweck des Stufenmodells hingewiesen. Dies können sie zwar einigermaßen nachvollziehen, aber aufgrund der mangelnden Konsequenzen überwiegt leider das Veröffentlichungs- bzw. Verkaufsinteresse. Hierbei wurden teilweise sogar unsere einschränkenden Worte aus der E-Mail abgedruckt und als polizeilicher Unwille dargestellt, um sich selbst zum Kämpfer für Recht und Ordnung aufzuschwingen. Da werde ich dann empfindlich und scheue auch nicht davor zurück, diesen Journalisten eine Verbalohrfeige zu erteilen, denn letztlich geht es ihnen allein um "Klickzahlen" und den Verkauf ihrer Werbebanner.

Datenschutz hinkt digitaler Lebenswirklichkeit hinterher

FLURFUNK: Gibt es Bestrebungen, das Thema Fahndungen für die digitalisierte und vernetze Welt zu reformieren?


Loepki: Das Thema war, ist und wird auch künftig regelmäßig auf den Tisch kommen. Momentan leben wir sicherlich in der wenig komfortablen Lage, dass unser Recht nur schwerlich mit der allerorts vorhanden, von vielen gewollten, geförderten und geforderten Digitalisierung/Vernetzung Schritt halten kann. Nach meinem Geschmack hinkt der Datenschutz in diesem Zusammenhang den tatsächlichen Lebenswirklichkeiten hinterher und weigert sich, dies anzuerkennen. Aber wenn ich beispielsweise Firmen wie Google oder Facebook keine E-Mail mit personenbezogenen Fragen übermitteln darf (Festlegung Datenschutzbeauftragter), die Firma aber per Post oder Fax gar nicht erreichbar ist oder darauf nicht reagiert, stelle ich die Frage, wie die Polizei im Zeitalter der Digitalisierung denn überhaupt Internetkriminalität aufklären soll. Aus meiner Sicht muss sich auch der Datenschutz fortentwickeln, womit jedoch ausdrücklich nicht Auflösen gemeint ist.

FLURFUNK: Vielen Dank für das Interview!

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