Sächsischer Landtag: vorerst keine Änderung des SLM-Gesetzes

Am 11.6.2018 hat sich der Medienausschuss des Sächsischen Landtages erneut mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beschäftigt. Diese muss sich bereits seit geraumer Zeit mit Kritik aus Politik-Kreisen auseinandersetzen. Der Sächsische Landesrechnungshof (SRH) hat die Landesmedienanstalt wegen ihrer Finanzpolitik gerügt (vgl. FLURFUNK vom 28.8.2017).

Der bisherige Höhepunkt des Streits war eine Klage der Sächsischen Staatskanzlei (SK), die per Gesetz die Rechtsaufsicht über die SLM hat. Hintergrund war der Kauf einer Wohnung, die die Medienanstalt 2013 in Leipzig erworben hat und für die sie aus Sicht der SK zu viel gezahlt hatte. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage im Dezember 2017 jedoch zurückgewiesen (vgl. FLURFUNK vom 5.1.2018).

Staatskanzlei liefert Bericht – Medienausschuss empfiehlt Zustimmung

In einem 16-seitigen Bericht, den Sie hier auf den Seiten des Sächsischen Landtags abrufen können, hat die SK ein Fazit über den Stand der Diskussion über die SLM gezogen. Der Sächsische Landtag hat den Bericht in Auftrag gegeben, nachdem …

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