Nachtrag 26.6.2023: Es sind 53 Anträge und 45 Posteingänge. Die Zahl 45 stammt von dem Tag nach Ende der Einreichungsfrist. In den Dokumenten waren allerdings Verbundanträge enthalten, was zur nachträglichen Korrektur der Zahl geführt hat.
Ich habe die Zahlen in der ursprünglichen Meldung nachvollziehbar korrigiert; die Rechnung am Ende geht dann nicht mehr auf. (owy)
Die ursprüngliche Meldung vom 26.5.2023:
Bei der Sächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sind im Rahmen der "Förderung von lokaljournalistischen Angeboten" insgesamt 45 Anträge eingegangen.
Das teilt die SLM auf FLURFUNK-Anfrage mit.
17 18 Anträge für innovative Projekte
Die Anträge verteilen sich dabei wie folgt auf die vier Kategorien, die in der Ausschreibung benannt waren (vgl. FLURFUNK vom 4.5.2023: "Inhalte-Förderung: SLM veröffentlicht Aufruf, Frist endet 19.5.2023"):
- Kommerzielles Fernsehen: 11 Anträge
- Kommerzieller Hörfunk:
1012 Anträge - NKL:
712 Anträge - Innovative Projekte:
1718 Anträge
Nach FLURFUNK-Informationen sollen die Entscheidungen, welche Projekte mit einer Förderung rechnen können, noch im Juni fallen.
Heinker: "wichtige Impulse für den Medienwandel"
Insgesamt hat die SLM 2 Mio. Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung, um journalistische Projekte zu unterstützen. Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen endete am 19.5.2023.
Markus Heinker, Präsident des Medienrats der SLM, kommentiert die Zahl der Einreichungen wie folgt:
"Wir freuen uns, dass trotz des hohen Zeitdrucks unter dem das Verfahren stattfinden muss und der den Antragstellern die Erstellung komplexer Anträge in kurzer Zeit abverlangt hat, eine große Zahl von Anträgen eingegangen sind, die erwarten lassen, dass die Förderziele flächendeckend erreicht werden können. Ein schöner Beleg für den Unternehmergeist in der sächsischen Medienlandschaft sind die vielen Anträge für die Förderung im Bereich Innovation. Hier gibt es Projekte, die erwarten lassen, dass von ihnen wichtige Impulse für die Bewältigung der Herausforderungen des Medienwandels im Lokalen ausgehen werden."
Hintergrund: 2 Mio. für journalistische Projekte
Anlass ist die Inhalte-Förderung, die der sächsische Landtag im November 2022 auf den Weg gebracht hat (vgl. FLURFUNK vom 6.11.2022: "Inhalte-Förderung in Sachsen: 1,1 Mio. Euro für Lokalfernsehen").
2 Mio. Euro stehen der SLM jeweils für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung, die sie - unabhängig von der sächsischen Staatsregierung - zur Finanzierung von Lokaljournalismus verteilen kann. Allerdings hat der Gesetzgeber eine prozentuale Verteilung der Gelder vorgeschrieben.
So sollen 55 Prozent der Mittel (1.100.000 Euro pro Jahr) für die lokaljournalistischen Angebote der kommerziellen Veranstalter lokaler Fernsehprogramme (Lokal-Fernsehen) ausgereicht werden. 15 Prozent (300.000 Euro) sind für die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter (NKL, Freie Radios) vorgesehen und 10 Prozent (200.000 Euro) für den kommerziellen Rundfunk. Und 15 Prozent (300.000 Euro pro Jahr) stehen für innovative Projekte zur Verfügung.
100.000 pro Lokal-TV-Antrag
Das lädt zu einem (theoretischen) Zahlenspiel ein:
Vorausgesetzt, allen Anträgen würde stattgegeben – was sicherlich stark davon abhängt, ob die Projekte den Forderungskatalog aus der Ausschreibung entsprechen: Dann würden pro Lokal-TV-Antrag 100.000 Euro, pro kommerziellem Lokal-Radio-Antrag 20.000 Euro, für NKL-Projekte jeweils rund 43.000 Euro verteilt.
Sollten alle innovativen Projekte zum Zuge kommen, würde pro Projekt rund allerdings "nur" 17.500 Euro zur Verfügung stehen.
Wir sind sehr gespannt, wie viele Projekte am Ende bedacht werden.
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