Kann die AfD den MDR abschalten?

Das ist mal ein starkes Stück: Der MDR-Sachsen-Politik-Podcast ist der Frage nachgegangen, ob die AfD im Falle einer Regierungsübernahme in einem der drei MDR-Länder (naheliegend wäre hier zum Beispiel Sachsen-Anhalt) den MDR abschalten könnte.

Die Frage ist realistisch, denn verschiedene AfD-Vertreter haben genau das angekündigt. Und tatsächlich sind die Rundfunkstaatsverträge durch Ministerpräsidenten kündbar.

Kündigungsfrist für den MDR-Staatsvertrag: zwei Jahre.

Aber was passiert dann? Genau der Frage sind Daniela Kahls und Lukas Görlach in der Extra-Folge des Politik-Podcasts nachgegangen. Dabei kommen zwei Juristen zu Wort: Lennart Laude vom Thüringen-Projekt und Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsfristen, verfassungsrechtliche Pflichten des Staates und die Frage, was das konkret für Programm, Mitarbeitende und Beitragszahler bedeuten würde.

Zwei Jahre – und dann?

Zwei Jahre Kündigungsfrist bedeutet, dass selbst wenn ein Ministerpräsident unmittelbar nach Amtsantritt kündigen würde, der MDR zunächst unverändert auf Sendung bleiben würde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären weiterhin angestellt, das Programm würde weiterlaufen. Was aber dann geschieht, ist juristisch umstritten – und das dürfte dann die Gerichte beschäftigen.

Zu klären wäre etwa, ob der MDR in dem "Kündigungsland" weiter senden dürfte. Und was mit den Rundfunkbeiträgen wäre - ob der dann entfallen würde?

"Grundfunk" und politische Strategie

Einig sind sich die Juristen bei der Frage, dass der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet ist, eine Rundfunkversorgung sicherzustellen. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, eine Grundversorgung zu gewährleisten – und zwar als Pflichtaufgabe. Nicht Mindestversorgung, sondern Grundversorgung.

Heißt: Selbst bei einer Kündigung müsste nahtlos ein neues Angebot geschaffen werden.

Die Folge blickt auch auf das AfD-Konzept eines sogenannten "Grundfunks". Dieses bleibt bislang bemerkenswert vage. Wie ein solches Modell konkret ausgestaltet sein soll – Finanzierung, Organisation, Programmauftrag – bleibt offen. Die AfD-Behauptung, den Rundfunkbeitrag abschaffen zu können, wird im MDR-Podcast ebenfalls thematisiert (Spoiler: Eine Steuerfinanzierung des ÖRR ist laut juristischer Einschätzung des MDR-Direktors ausgeschlossen).

Was wäre mit dem Rest-MDR?

Die Folge ist stark, weil sie eine bislang eher abstrakte Debatte konkreter macht. Sie zeigt, dass ein "Abschalten" weder kurzfristig noch einfach möglich wäre.

Ein paar Punkte bleiben auch offen, an die sich der MDR – naturgemäß – nicht oder nur ganz dezent herantrauen kann: Zum Beispiel wäre aus unserer Sicht die Frage zu stellen, ob sich die AfD mit so einer Kündigung wirklich einen Gefallen tun würde. Was würden die vielen freigesetzten Journalist*innen dann machen? Würde sich der Rest-MDR nicht regelrecht herausgefordert sehen und besonders kritisch über die AfD-Politik berichten?

In jedem Fall ist uns die Podcast-Folge an dieser Stelle eine Empfehlung wert. Hier zu hören auf den Seiten des MDR (vom 13.2.2026) "Kann die AfD den MDR abschalten?" und überall, wo es Podcasts gibt!

 

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.