SLM-Fördersatzung macht Lokalfernsehen zu Grundversorgung

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat am 19.2.2015 die "Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen" veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im "Sächsischen Amtsblatt" tritt die Regelung in Kraft. Die Satzung (Download-Link am Ende des Beitrags) war vom SLM-Medienrat in seiner Januar-Sitzung verabschiedet worden. Die SLM setzt damit die Gesetzesänderung um, die der ...