“Originäre wissenschaftliche Leistung”: Nina Haferkamp behält Doktor-Titel

Die Universität Duisburg-Essen hat die Untersuchung der Doktor-Arbeit von Dr. Nina Haferkamp abgeschlossen. Nach der Entscheidung der Untersuchungskommission darf die ehemalige Junior-Professorin des Instituts für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden (IfK) weiterhin ihren Doktor-Titel führen. Das geht aus einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" vom 18.2.2014 hervor.

Unter dem Titel: "Der Kampf um die Doktortitel" (Text hinter der Bezahlschranke) ist dort zur Prüfung der Doktorarbeit zu lesen:

"'Die zuständige Fakultät bestätigt, dass im entscheidenden Teil der Arbeit eine originäre wissenschaftliche Leistung erbracht wurde, die im Formulieren eigener Hypothesen und deren empirischer Überprüfung besteht', heißt es in einer Erklärung. 'Im einleitenden Teil der Arbeit sind zwar Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis festzustellen. Das schmälert aber nicht den Erkenntnisgewinn für die Wissenschaft im Hauptteil der Arbeit', erklärt Norbert Fuhr, Leiter des Ausschusses."

Aus dem "SZ"-Bericht geht hervor, dass Haferkamp für Journalisten nicht zu erreichen ist – sie habe kein Interesse mehr an Berichterstattung über ihre Person, so ihr Anwalt gegenüber der Zeitung. Haferkamp hatte ihre Professur in Dresden im September 2012 “aus gesundheitlichen Gründen” niedergelegt (vgl. Flurfunk Dresden vom 14.9.2014: “Juniorprofessorin Nina Haferkamp verlässt IfK“).

Ebenalls nicht äußern will sich "Plagiatsjäger" Stefan Weber, der die Vorwürfe im Sommer 2012 in seinem Blog plagiatsgutachten.de öffentlich erhoben hatte. Als Grund sind mögliche rechtliche Konsequenzen für ihn genannt. In Webers Blog sind inzwischen sämtliche Beiträge zu den Vorwürfen gegen Haferkamp verschwunden.

Eine kritische Kommentierung der Entscheidung der Untersuchungskommission ist in einem Artikel der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 19.2.2014 zu lesen (vgl. "FAZ": "Des Wesens Kern" – hier im kostenpflichten "FAZ"-Archiv zu lesen). Die Kommission der Uni Duisburg-Essen schreibe damit die Tendenz fort, "Dissertationen in besonders wertvolle und mehr oder weniger irrelevante Teile zu untergliedern", heißt es da. Es sei aber schwer zu verstehen, “warum der Nachweis eigener Erkenntnis von der Zitierpflicht befreien sollte”.

Unabhängig davon, welcher Definition man nun folgt, ob man schon ein oder eine ganze Reihe nicht eindeutig gekennzeichnete Zitate oder aber den Diebstahl geistiger Ideen als Plagiat bezeichnet: Die ganze Geschichte ist ein Paradebeispiel dafür, auf welch dünnem Eis sich Berichterstattung bewegt, die nur auf Verdächtigungen beruht.

Ist der öffentlich geäußerte Verdacht des Plagiats einer klassischen Buchbesprechung gleichzusetzen – und der betroffene Wissenschaftler muss das aushalten? Oder muss man bei der Berichterstattung über solche Vorwürfe Rücksicht darauf nehmen, welche persönlichen Konsequenzen die Verdächtigungen haben?

Vor allem wenn man weiß, welche persönlichen Konsequenzen Webers öffentliche Vorwürfe für die Verdächtigten hatten, wird klar: Auf diese Fragen gibt es keine generalisierten Antworten.

1 Kommentar
  • SYD
    Februar 26, 2014

    Traurig finde ich in erster Linie, dass Krisenkommunikation für das Institut für Kommunikationswissenschaft (TU Dresden) ein Fremdwort zu sein scheint. Ich kann mich nicht an eine Gelungenes erinnern – zumindest nicht nach Außen. Nach Innen erfolgte mal die ein oder andere objektive und konstruktive Äußerung.

    Traurig finde ich auch, dass Institutionen nicht immer hinter ihren Leuten stehen. Oft fehlt das nötige Vertrauen, der Rückhalt, Mumm und Ausdauer.

    Ich möchte nicht in so eine Situation der öffentlichen Beschuldigung geraten. Doch in dieser müssen einfach alle Karten auf den Tisch gelegt werden. Wenn es lediglich um „Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis“ geht. So what […]. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wer nichts zu verbergen hat, der kann dass auch gelassen äußern.

    Wichtig ist m.M.n. immer die originäre wissenschaftliche Leistung.

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