Netzwerk Recherche: “Journalisten nicht mit Strafverfahren behindern”

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Die Journalistenvereinigung netzwerk recherche e.V. (nr) hat am Freitag, den 9. Juli, eine Erklärung zu dem Prozess gegen zwei freie Journalisten vor dem Amtsgericht Dresden verabschiedet. Hintergrund ist die Recherchearbeit und Berichterstattung der beiden im sogenannten "Sachsensumpf". Im Wortlaut formulierte die nr-Mitgliederversammlung:

"netzwerk recherche e.V. tritt für die Informationsfreiheit und die Unabhängigkeit des Journalismus in Deutschland ein. Die Kollegen Arndt Ginzel und Thomas Datt müssen sich wegen ihrer Recherchen und der Berichterstattung zum Fall ,Sachsensumpf' derzeit vor dem Amtsgericht Dresden wegen des Vorwurfs der Verleumdung verantworten. netzwerk recherche kritisiert die Tendenz, recherchierende Journalisten mit strafrechtlichen Verfahren bei ihrer Arbeit zu behindern."

Während des Jahrestreffens des Netzwerkes, dass sich für unabhängigen Journalismus und Informationsfreiheit einsetzt, wurde die Berichterstattung zum "Sachsensumpf" gleich mehrfach thematisiert, weiß das Blog des djv Sachsen. Dort ist im übrigen eine kontinuierliche Berichterstattung zum Prozess zu finden.

Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag: "'Sachsensumpf': Diskussion um Namensnennung von angeklagten Journalisten" vom 8. April 2010.

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