MDR: Vergleich besiegelt Trennung von Ex-Unterhaltungschef Udo Foht

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Jetzt ist die Trennung offiziell: Der ehemalige Unterhaltungschef des MDR Udo Foht und die Rundfunkanstalt haben sich mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2011 geeinigt.

In der offiziellen Mitteilung des Senders heißt es:

"Das Leipziger Arbeitsgericht sah die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt. Daher hatte das Gericht den beiden Parteien diese Lösung vorgeschlagen. Der MDR sieht sich damit in seinem Standpunkt bestätigt."

Die Rundfunkanstalt hatte Udo Foht zum 6.9.2011 fristlos und "hilfsweise mit einer tarifgemäßen Auslauffrist zum 31.12.2012 gekündigt" (Zitat aus der Mitteilung). Mögliche Schadensersatzforderungen an Foht bleiben ebenso wie die strafrechtlichen Ermittlungen laut der Pressemitteilung von dem Vergleich unberührt.

Der MDR hatte seinen Unterhaltungschef Ende Juli vom Dienst suspendiert, nachdem dessen seltsames Finanzgebahren offenbar geworden war (vgl. Flurfunk Dresden vom 27.7.2011): "MDR Unterhaltungschef Udo Foht suspendiert").

1 Kommentar
  • Daniel F.
    Januar 24, 2012

    ... bei bis dato fortgelaufenen vollen Bezügen sowie ungekürztem Rentenanspruch. Nun ist die Sache schnell vom Tisch und Herr Foth wird wohl kaum den Mund aufmachen, wer wo warum mit drinsteckt. Sehr gut...

    Außerdem zur Strafsache KI.KA/Kirchhoff: Hier gilt wohl eine Verjährungsfrist von sage und schreibe drei Jahren. Eine angenehm kurze Zeit. Wie finden wir denn das?

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