Jetzt geht es um Schadensersatz: Die WochenSpiegel Erzgebirge Verlags GmbH klagt nach eigener Auskunft auf Schadensersatz für den Kartellverstoß bei der Einstellung zweier sächsischer Kostenlos-Blätter (vgl. Flurfunk vom 8.12.2015: Kartellamt: Strafe über 12,44 Mio. Euro für Einstellung von „WochenSpiegel Sachsen“ und „Sächsischer Bote“).
Das geht aus einer kurzen Meldung in der aktuellen Ausgabe des "WochEndspiegel" Chemnitz vom 2.9.2016 hervor. Titel: "Millionenklage wegen Kartellverstoßes".
Beklagt werden die drei Verlage, die im Dezember 2015 für unerlaubte Absprachen vom Kartellamt mit Millionenstrafen belegt worden waren: die CVD Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG (u.a. "Freie Presse"), die WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG (Weiss-Gruppe genannt, Herausgeber des "Wochenkurier") und die DDV Mediengruppe (vorher: Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG; u.a. "Sächsische Zeitung", "Morgenpost Sachsen").
Nach Flurfunk-Informationen geht es in der Klage zunächst um Schadensersatz im einstelligen Millionenbereich. Die Klage wurde beim Landgericht Leipzig eingereicht.
Wörtlich heißt es in der "WochenEndspiegel"-Meldung:
"Der WochenSpiegel Erzgebirge Verlags GmbH und anderen Marktteilnehmern sind nach Ansicht der Klägerin durch die rechtswidrigen Machenschaften Millionenschäden entstanden."
In der Meldung ist noch ein Aspekt zu lesen, den wir an anderer Stelle schon mal angedeutet hatten (vgl. Flurfunk vom 21.7.2016):
"Neben den am Kartellverstoß beteiligten drei sächsischen Verlagen wurden auch die unmittelbar handelnden Geschäftsführer mit hohen Bußgeldern (200.000 Euro und mehr) belegt."
Nach Flurfunk-Informationen sind diese Bußgelder zusätzlich zur Kartellamtsstrafe in Höhe von 12,44 Mio. Euro angefallen, so dass sich die Strafe insgesamt auf rund 14 Mio. belaufen dürfte.
September 2, 2016
Nun kommt es für die drei Verlage offenbar noch mal richtige dicke. Wahrscheinlich dachten sie, mit der Zahlung der Kartellstrafe ist es das Thema abgehakt und alles geht weiter wie bisher. Personelle Konsequenzen hatte es für die beteiligten Geschäftsführer trotz hoher Geldstrafen nicht. Sie dürfen in ihren Verlagen weiter agieren - und das im Bereich der Medien, wo es um Glaubwürdigkeit geht. Eigentlich ein Unding. In dem Fall trifft der Begriff Lügenpresse wohl tatsächlich zu.
Ausgetragen wird das Ganze doch am Ende wieder auf dem Rücken der "Kleinen", die normalen, fleißigen Angestellten in Dresden und Chemnitz. Nachdem der Verlag in Dresden bereits im Juli mit einer Gewinnwarnung aufschreckte, soll wohl nun bereits der Betriebsrat von drohenden Einsparmaßnahmen - auch im personellen Bereich - informiert worden sein. Auch in Chemnitzer Medienkreisen machen Gerüchte die Runde, dass es im Haus der Freien Presse zu radikalen Einschnitten kommen wird. War möglicherweise die abgespeckte Version des Pressefestes nur die Spitze des Eisberges?