Heute kam die entsprechende Pressemitteilung: Die sächsischen Koalitionsfraktionen von CDU, Bündnisgrünen und SPD haben sich auf gemeinsame Änderungsanträge für den Doppelhaushalt 2023/24 geeinigt. Die Anträge werden nun in den Landtag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren diskutiert.
Was nicht in der Mitteilung steht: Nach FLURFUNK-Informationen haben sich die Koalitionspartner dabei im Bereich Medien auf eine Content-Förderung verständigt. Aus Landtagskreisen heißt es, man habe sich auf eine Summe von 2 Mio. Euro verständigt.
Die Content-Förderung soll über das Haushaltsänderungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Streitigkeiten gab es wohl darüber, ob vor allem Bewegtbild (Lokal-TV) oder allgemein journalistische Inhalte gefördert werden. Am Ende verständigte man sich auf die Förderung von Inhalten, ohne sich auf eine oder mehrere Mediengattungen festzulegen.
Die Fördermittelverteilung wird dann in den Händen der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) liegen.
UKW-Abschaltung zu 2025 wird aufgehoben
Außerdem gibt es eine Verständigung darüber, was die UKW-Abschaltung betrifft: Die erfolgt nicht über das Haushaltsänderungsgesetz. Dafür soll es aber spätestens im ersten Halbjahr 2023 eine Gesetzesänderung geben – auch unabhängig davon, ob sich die Koalitionspartner dann über eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes (sächsPRG) verständigt haben oder nicht.
Die Aufhebung der bislang gesetzlich vorgeschriebenen UKW-Abschaltung zu 2025 hatten die Privatradios zuletzt in einem offenen Brief an die Landtagsabgeordneten gefordert (vgl. FLURFUNK vom 11.10.2022: "Drohende UKW-Abschaltung: Private Radioveranstalter schreiben an MdL").
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