Inhalte-Förderung: SLM-Medienrat verabschiedet Satzung

Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat eine "Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote" verabschiedet. Das geht aus einer Pressemitteilung der SLM hervor.

Darin geht es um die Verteilung der Gelder aus der Inhalte-Förderung, die der Sächsische Landtag Ende 2022 auf den Weg gebracht hat.

Allerdings steht noch die finale Genehmigung der Sächsischen Staatskanzlei als Rechtsaufsicht aus. Sobald diese erfolgt ist, soll die Satzung "voraussichtlich Ende April 2023 im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht" werden, so die Mitteilung.

Zwei Millionen für Lokaljournalismus

Insgesamt stehen der SLM zwei Millionen Euro jährlich für Lokaljournalismus zur Verfügung. Soviel hat der Freistaat in den Haushalt 2023 und 2024 geschrieben.

Dort ist auch festgehalten, dass 55 Prozent der Mittel für lokale Fernsehprogramme eingesetzt werden. Weitere 15 Prozent gehen an die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter, 10 an die kommerziellen lokalen Radioprogramme und weitere 15 Prozent sind für innovative Projekte vorgesehen (vgl. FLURFUNK vom 6.11.2022: "Inhalte-Förderung in Sachsen: 1,1 Mio. Euro für Lokalfernsehen").

Die nichtkommerziellen Anbieter hatte erst kürzlich die Sorge geäußert, dass die neuen Mittel und bestehende Unterstützung der SLM miteinander verrechnet werden könnten (vgl. FLURFUNK vom 23.3.2023: "RundFunkKombinat Sachsen: Sendestart verzögert sich, Freie Radios fürchten um Finanzierung").

In der SLM-Mitteilung heißt es zur Förderung:

"Die neue lokaljournalistische Förderung ist plattformübergreifend ausgerichtet und wendet sich an Veranstalter von nichtkommerziellen und kommerziellen Rundfunkprogrammen, Anbietern von Telemedien oder Anbietergemeinschaften, soweit diese ihren Sitz in Sachsen haben. Gefördert werden entsprechend dem neuen Förderauftrag der SLM (§ 28 b Sächsisches Privatrundfunkgesetz) neben bestehenden lokaljournalistischen Angeboten auch innovative Projekte zur Entwicklung nachhaltiger Geschäfts- und Kooperationsmodelle sowie neuer journalistischer Produktionsformen und digitaler Formate. Die Fördersatzung der SLM ist entsprechend der gesetzlichen Vorgabe als Projektförderung ausgestaltet. Die SLM evaluiert den Erfolg bzw. die Auswirkungen der Fördermaßnahmen und veröffentlicht die Ergebnisse im zweijährigen Rhythmus."

Um sicherzustellen, dass die Mittel unabhängig und staatsfern verteilt werden, haben der Freistaat und die SLM eine sogeanannte "zuwendungsrechtliche Vereinbarung" getroffen. Demnach hat die SLM die alleinige Entscheidungshoheit über die "Ausgestaltung der Förderung im Rahmen ihrer Satzungsermächtigung und die Ausreichung der Fördermittel".

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