Neue Bewertungsgrundlage für Programmqualität: ARD-Qualitätsrichtlinie ab sofort in Kraft

Eine Meldung mit Eigenwerbung: Die ARD hat ab sofort eine gültige Qualitätsrichtlinie. Vorgestern (26.2.2024) hat der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks (SR) als letzter der neun ARD-Rundfunkräte dem Entwurf zugestimmt.

Damit haben die Rundfunkräte ab sofort ein anstaltsübergreifend einheitliches Instrument, um die Qualität der ARD-Gemeinschaftsangebote zu bewerten und zu entscheiden, ob sie den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen.

Die Qualitätsrichtlinie umfasst "die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung", wie es im Medienstaatsvertrag (§ 31 Abs. 4 MStV) heißt.

Auftragserfüllung bewerten

Die Verpflichtung, einheitliche Standards festzulegen, ist mit dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag eingeführt worden, der zum 1.7.2023 in Kraft getreten ist (hier als PDF).

In einer Pressemitteilung der Geschäftsstelle der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (ARD-GVK) vom 27.2.2024 heißt es:

"Der erste Entwurf der Qualitätsrichtlinie und des Leitfadens entstand Anfang 2023 mit intensiver wissenschaftlicher Unterstützung von Prof. Dr. Christoph Neuberger (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, FU Berlin) sowie Prof. Dr. Lutz M. Hagen (Institut für Kommunikationswissenschaft, TU Dresden) und Peter Stawowy (STAWOWY Agentur und Verlag)".

Meinungsbildung, Vielfalt, Teilhabe...

Zu den Inhalten heißt es:

"Die erstmals von den Rundfunkräten erlassene Richtlinie orientiert sich systematisch am Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie umfasst demnach Standards für (1) den Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, (2) die Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft, (3) die Vielfalt in der Darstellung und (4) eine gleichberechtigte rezeptive und/oder kommunikative Teilhabe des Publikums. Außerdem beschreibt sie (5) genrespezifische Standards für Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung sowie (6) journalistische und rechtliche Standards. Darüber hinaus beschreibt die Richtlinie standardisierte Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der festgesetzten Qualitätsstandards. Dazu wurde von den Rundfunkräten ein Leitfaden beschlossen, der einen systematischen und methodisch vergleichbaren Diskurs in den neun Rundfunkräten und ihren Ausschüssen, dem ARD-Programmbeirat, der ARD-GVK und ihrem Telemedienausschuss, unterstützt. Der Leitfaden unterscheidet die Arten von Beobachtungsgegenständen, geht auf Deutungsspielräume und Unschärfen der Bewertung ein, beschreibt diskursive Elemente der Qualitätsbewertung und ihre Dokumentation."

Die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings diskutieren die Rundfunkräte dann mit den Programmverantwortlichen. Sie fließen künftig auch in die ARD-Selbstverpflichtung (vgl. § 31 Abs. 2 MStV) ein. Dort müssen die Programmverantwortlichen verbindlich darlegen, wie sie die Kritik adressieren – womit mehr Transparenz hergestellt und dem Bericht selbst eine noch größere Tiefe verliehen wird.

Die Richtlinie inklusive des von mir verfassten Leitfadens (ab Seite 16) ist hier als PDF zu finden.

Erste Projekte in Arbeit

In der Mitteilung heißt es außerdem:

"Die Planungen für erste, auch gemeinsame Projekte der Rundfunkräte der Anstalten sind bereits angelaufen. Über den Fortschritt wird regelmäßig im ARD-Gremiennewsletter der GVK berichtet."

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Prof. Dr. Lutz Hagen und ich haben inzwischen drei Podcastfolgen zum Thema Qualitätsmessung aufgenommen, weitere werden folgen. Die Folgen sind hier und überall, wo es Podcast gibt, zu finden:

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