Leistungsschutzrecht: Zeitungen in Sachsen bleiben bei Google News

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"DNN" vom 1.8.2013: "Was sich ab heute für Verbraucher ändert"

"DNN" vom 1.8.2013: "Was sich ab heute für Verbraucher ändert"

Auch die großen sächsischen Zeitungen werden weiterhin - trotz des Inkrafttreten des sogenannten Leistungsschutzrecht zum heutigen 1.8.2013 -  bei Google News zu finden sein.

Eine kurze Abfrage durch Flurfunk Dresden hat ergeben, dass sowohl "Sächsische Zeitung" als auch "Dresdner Neueste Nachrichten" weiterhin bei dem Nachrichten-Angebot der Suchmaschine zu finden sind. Ähnlich dürfte es bei den Online-Angeboten von "Leipziger Volkszeitung" und "Freie Presse" sein - sie sind zumindest bei direkter Eingabe weiterhin bei dem Nachrichten-Aggregator des Internetgiganten zu finden.

Google hatte als Reaktion auf das im März 2013 verabschiedete Gesetz eine Einverständnis-Erklärung der einzelnen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage verlangt, damit sie weiter bei Google-News gelistet werden. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hatte seinen Mitgliedern empfohlen, eine Einverständnis-Erklärung "unter Vorbehalt" abzugeben - Google ist wichtiger Traffic-Lieferant für die Online-Seiten der Zeitungshäuser, ein Verzicht auf die Zugriffe würde Verluste bei den nach Klicks bezahlten Banner-Anzeigen zur Folge haben.

Sämtliche sächsischen Zeitungsverlage dürften also diesen Schritt gegangen sein.

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage hatten die Erweiterung des Urheberrechts gegen starke Widerstände aus dem Netz durchgesetzt. Wer sich mit den Argumenten von Gegnern und Befürwortern auseinandersetzen will, wird auf den Seiten des BDZV (pro) und bei der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, kurz: IGEL, (contra) fündig. Dort ist auch der komplette Gesetzestext zu finden.

Offen ist, welche Folgen das LSR konkret hat:

Immerhin galt Google aus Sicht vieler Print-Vertreter als "Hauptgegner", der durch das LSR gezwungen werden sollte, etwas von den Werbe-Millionen abzugeben, nutzt das Angebot doch Informationen vieler Nachrichtenanbieter. Mit der Einverständnis-Erklärung durch die Medienhäuser bleibe das Gesetz nun weitestgehend ohne Effekt für die Zeitungshäuser, urteilen viele Kommentatoren im Netz (vgl. hyperland: "Das Leistungsschutzrecht startet ohne Presseverleger", Stefan Niggemeier: "Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten…?", tagesschau.de: "Breaking news: Alles bleibt beim Alten").

Die Kommentatoren sehen allerdings einen negativen Effekt für das Netz, besonders für Blogs (vgl. faz.net: "Und was passiert jetzt?"): Das Gesetz stifte Verwirrung und Unsicherheit.

Stimmt. So hatte das Leipziger Blog heldenstadt.de kurz nach Verabschiedung seine tägliche Presseschau eingestellt (vgl. heldenstadt.de vom 25.3.2013: "In eigener Sache: Welche Konsequenzen Heldenstadt.de aus dem Leistungsschutzrecht zieht. #LSR").

Auch wir vom Flurfunk Dresden sind seit heute wohl Presseverleger - mit allen Rechten und Pflichten. Wir erlauben hiermit ausdrücklich die Nutzung unserer Inhalte in Form von Überschriften und Snippets sowie Auszügen in Form von Zitaten.

Abschließend noch ein ausdrücklicher Lesehinweis auf zeit.de - dort kommt der Anwalt Till Kreuzer zu dem Urteil:

"Das in Kraft tretende Rudiment wird nur Schaden anrichten. Google hat mit seinen Maßnahmen schon jetzt klargemacht, dass man sich nicht dazu zwingen lässt, für Snippets zu bezahlen. Andere Dienstanbieter werden vorwiegend auf Vermeidungsstrategien setzen und hoffen, damit durchzukommen."

Zeit.de: "Willkommen in der Sackgasse".

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