Landgericht Dresden: Antrag gegen “Der Hetzer” abgelehnt

Ausriss aus der DNN vom 26.7.2016

Ausriss aus der DNN vom 26.7.2016

Bereits am vergangenen Freitag (2.9.2016) hat die 3. Zivilkammer des Landgericht Dresden zwei Urteile zu der Klage von Maximilian Krah gegen die "Dresdner Neueste Nachrichten" gesprochen (vgl. Flurfunk vom 27.7.2016: "'Schmähkritik': Krah fordert Unterlassung von 'DNN'").

In der ersten Sache ging es um einen Merkel-Hitler-Vergleich in einem von Krah bei Facebook geteilten Artikel und die Frage, ob Krah sich diesen mit seiner Kommentierung zu eigen gemacht hätte (die Darstellung von Krahs Klage finden Sie in unserer Meldung vom 27.7.).

Das Landgericht hat nun entschieden, dass es sich bei der Formulierung der "DNN" um eine Tatsachenbehauptung handelt. Zitat des Richters in der Verhandlung am 25.8. (sinngemäß): Die "DNN" seien ja nun keine Schülerzeitung, insofern sei davon auszugehen, dass man dort den Konjunktiv beherrsche.

Sofern das Urteil rechtsgültig und keine Berufung eingelegt wird, müsste die Zeitung eine Gegendarstellung on- und offline abdrucken.

Montage im Zusammenhang bewerten

In der zweiten Sache bekam Krah dagegen kein Recht: Seinen Antrag, die weitere Verbreitung der Fotomontage "Der Hetzer" (s. Ausriss und unsere Meldung vom 27.7.) zu untersagen, lehnte das Gericht ab. In der Verhandlung am 25.8. hatten die Richter Krah nahegelegt, die beiden Sachverhalte - Tatsachenbehauptung und Montage - zu trennen.

Damals hatte das Gericht auch schon jeweils eine Tendenz durchblicken lassen (das Folgende sind unsere Interpretation aus dem Verhandlungstermin): Demnach sei, so die Richter, die Montage auch in Zusammenhang mit dem vorangegangenen Posting Krahs bei Twitter zu bewerten (vgl. Flurfunk vom 23.7.2016: "Nach München-Tweet: Twitter-Shitstorm gegen Maximilian Krah"). Daher werte man das Bild nicht als Schmähkritik, sondern als gerade noch so im Bereich des Zulässigen.

Beide Seiten hatten in dem ersten Verhandlungstermin signalisiert, die Sache sehr wahrscheinlich ausfechten und in Berufung gehen zu wollen. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht. Die Berufung ist binnen eines Monats ab Zustellung der Urteile möglich.

0 Kommentare

    Kommentar hinterlassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.