Lesehinweis “Freie Presse”: Landtags-TV in der Kritik

Lesehinweis: Die "Freie Presse" berichtet, dass die Übertragung von Landtagsdebatten im sächsischen Lokalfernsehen durch die Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) überprüft werden soll.

Seit Januar 2013 überträgt Sachsen Fernsehen in den eigenen Programmen Dresden Fernsehen, Leipzig Fernsehen und Sachsen Fernsehen in Chemnitz die aktuellen Stunden aus dem Parlament – und wird dafür von der Landtagsverwaltung finanziell unterstützt. Außerdem stellt die Sendergruppe die Übertragung auch anderen Lokal-TV-Stationen kostenlos zur Verfügung (vgl. Pressemitteilung des Landtags vom 29.1.2013).

Ein Teaser zur Sendung, genauer: die inhaltliche Einordnung der Debatte durch Landtagspräsident Matthias Rössler, wie sie jeder Live-Übertragung offenbar vorgeschaltet ist, findet sich auf der Seite von Dresden Fernsehen (hier das Beispiel vom 9.4.2014) Die Debatten-Aufzeichnungen sind auf der Webseite des Landtags zu finden (hier etwa zur Sitzung vom 9.4.2014 – wobei bei uns der Player nicht läuft...).

In der "Freien Presse" ist nun zu lesen:

"Geprüft werden Vorwürfe, das Land nehme bei Herstellung und Ausstrahlung von Debatten zu viel Einfluss auf private Sender."

In dem "FP"-Beitrag kommen eine ganze Reihe Experten zu Wort, die kritisieren, dass das Parlaments-Fernsehen im Grunde Staatsfernsehen sei – in Deutschland ist es dem Staat aber verboten, Rundfunkveranstalter zu sein bzw. Rundfunk zu verbreiten. Im konkreten Fall gäbe es für die Berichterstattung zu viele Vorgaben. Der Landtag verteidigte sein Vorgehen, sei damit doch ein rein "überparteilicher Zweck" verbunden. Trotzdem will man das Angebot nun prüfen lassen.

Die SLM hatte erst Ende März eine Vereinbarung zwischen TeleVision Zwickau und dem Landratsamt beanstandet (vgl. Flurfunk Dresden vom 25.3.2014: "SLM: TeleVision Zwickau muss 15.000 Euro Strafe für 'Landrats-TV' zahlen").

Der Bericht in der "Freien Presse" zum Landtags-TV trägt den Titel: "Landtags-Fernsehen wird ein Fall für die Medienwächter".

3 Kommentare
  • stefanolix
    April 14, 2014

    Den Einwand mit dem Staatsfernsehen finde ich nicht überzeugend. Dort macht nicht der Staat (die Exekutive) Fernsehen, sondern das Parlament (die Legislative). Das ist ein riesiger Unterschied. Das Parlament ist die Vertretung des Volkes. Seine Sitzungen sollten deshalb so öffentlich wie nur irgend möglich sein. Eigentlich müsste der SLT in der heutigen Zeit einen eigenen Stream bereitstellen, wenigstens als Audio-Übertragung …

  • Anton Eggers
    April 14, 2014

    Ich stimme stefanolix zu: Die Sitzungen der Volksvertretung müssen so öffentlich wie möglich sein, das schließt auch Ausschuss-Sitzungen mit ein, dort werden die entscheidenden Weichenstellungen vorgenommen.
    Ist es nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Debatten zu übertragen und die Inhalte journalistisch unabhängig einzuordnen? "Vorgaben" des Parlaments darf es dabei natürlich nicht geben.
    Nach meiner Einschätzung versagt der MDR hier auf ganzer Linie.

  • Zimmi
    April 15, 2014

    Enttäuschend beim FP-Artikel ist, dass nur Kritiker zu Wort kommen. Das entspricht nicht gerade dem meinungsbildenden Auftrag.
    Nach dem ZDF Urteil und der Causa ZwickauTV sehe ich schwarz für das eigentlich sehr gute Format bei Dresden TV.

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