Presserat rügt “LVZ” wegen Schleichwerbung

Da arbeitet jemand daran, den eigenen Ruf zu ruinieren: Die "Leipziger Volkszeitung" hat erneut eine Rüge wegen Schleichwerbung auf der Titelseite kassiert. Das hat der Beschwerdeausschusses 1 des Presserats in seiner Sitzung am 2.12.2015 entschieden.

Gerügt wurde die "LVZ", weil sie ein Foto auf der Titelseite mit zwei jungen Frauen mit Schirm veröffentlicht hatte. Auf den Schirmen war ein Leipziger Stadtplan aufgedruckt - in der Bildunterschrift war zu lesen, wo die Schirme zu welchem Preis erhältlich sind. Das Geschäft war ebenfalls ersichtlich.

In der Pressemitteilung des Presserats vom 3.12.2015 heißt es dazu:

"Mit der Veröffentlichung wurde die Grenze zur Schleichwerbung überschritten, da ohne redaktionelle Begründung eine einzelne Bezugsquelle hervorgehoben wurde."

Der Presserat hatte die "LVZ" bereits im September gerügt - ebenfalls wegen Schleichwerbung, ebenfalls auf der Titelseite. In der Pressemitteilung vom 18.9.2015 war zu lesen:

"Im Rahmen eines redaktionellen Beitrages auf der Titelseite hatte sie auf eine werbliche Veröffentlichung im Innenteil hingewiesen. Ein solcher Querverweis ist mit der erforderlichen klaren Trennung von Redaktion und Werbung nicht vereinbar."

Das Blog Laufende_Gedanken hatte im November über die Rüge berichtet: "Längst überfällige Ehrung. Oder: Presserat rügt LVZ".

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.