Mit dem MDR-Staatsvertrag ist das so eine Sache: Eine Novellierung wird schon länger diskutiert, bis heute gilt jedoch die Fassung vom 30.9.1991. Am Montag, 4.3.2017, trafen sich die Medienausschüsse der "MDR-Landtage" von Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen erneut zur Diskussion.
Was bisher geschah: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im Jahr 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass im ZDF-Fernsehrat nur noch maximal 33% der Mitglieder Staats- oder Parteienvertreter sein dürfen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wurden Forderungen laut, dies auch auf die Gremien der ARD, und somit auch für den MDR-Rundfunkrat, geltend zu machen (vgl. Flurfunk vom 25.3.2014: Urteil zum ZDF-Staatsvertrag: Sächsische Linke und DGB fordern Konsequenzen).
Auf dieses Urteil folgte eine Änderungswelle von Staatsverträgen quer durch die öffentlich-rechtliche Medienlandschaft, bis in fast allen Staatsverträgen die 1/3-Grenze für Politiker beschlossen wurde. Nur die Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollten keine Einigung finden - bis heute.
Während also jede andere ÖR-Rundfunkanstalt eine Neuregelung festsetzte, wurde es für den MDR stattdessen ruhig um das Thema. Im Dezember 2015 konstituierte sich der neue MDR-Rundfunkrat, der bis heute im Amt ist. Vorsitzender wurde Steffen Flath, der bis 2014 Fraktionsvorsitzender der CDU war (vgl. MDR vom 8.12.2015: 5. MDR-Rundfunkrat konstituiert sich – Steffen Flath neuer Vorsitzender). Mancher befürchtete sogar, dass jemand gegen die Zusammensetzung des Gremiums klagen könnte.
Karrenzzeiten für Ratsmitglieder?
Und schon entbrannte die nächste Diskussion über das Gremium: Wie sinnvoll ist es, dass ein Ex-Fraktionsvorsitzender gut ein Jahr nach seinem Ausscheiden schon Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates werden darf? Nicht so sinnvoll, meinen Kritiker. Der Vorsitz müsse politikfern bleiben, forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, meinte gar, dies zeuge "vom hemmungslosen Streben der CDU Sachsen nach Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk" (vgl. TLZ vom 8.12.2015: Streit um MDR-Rundfunkrat: Kritik an favorisiertem CDU-Politiker Flath). Harte Worte.
Dennoch schienen die Vorwürfe für die Medienpolitiker in Mitteldeutschland, und ganz besonders in Sachsen, nicht ganz unbegründet. Im März 2016 wurden Pläne der Sächsischen Staatskanzlei bekannt, wie sich der Staatsvertrag ändern solle.
Sachsen ist seit 2015 federführend für die Umsetzung der Novellierungen zuständig. Dabei ging es unter anderem um die Ausbesserung der kritisierten Punkte: Begrenzung der staatsnahen Vertreter im Rundfunkrat auf ein Drittel und Einführung einer Karenzzeit für Politiker, die erst nach einer bestimmten Zeit in den Rundfunkrat berufen werden dürfen.
Außerdem enthielt das Papier eine Forderung, die Transparenz des Gremiums, beispielsweise durch öffentliche Sitzungen, zu erhöhen und Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung einzuführen (vgl. Flurfunk vom 11.3.2016: MDR-Rundfunkrat: Sachsen schlägt Karenzzeit für Gremienmitglieder vor).
Medienausschüsse trafen sich am 3.4.2017
Und nun geht es in die nächste Runde. Am Montag, 3.4.2017, trafen sich alle drei Medienausschüsse der Landtage im MDR-Sendegebiet, also Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, um über eine Neufassung des MDR-Staatsvertrags zu diskutieren.
Am Ende sollte weitestgehend Einigkeit herrschen, denn die Neufassung des Vertrags muss in allen drei Landtagen beschlossen werden. Zur konkreten Planung liegen noch keine Informationen vor. In einer knappen Pressemitteilung teilt der sächsische Landtag mit, dass sich die Ausschüsse der drei Länder gemeinsam für eine Novellierung aussprechen würden.
Bis es konkret wird, könnte es noch eine ganze Weile dauern. Als Ziel sei momentan gesteckt, die Änderung bis spätestens 2019, vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, über die Bühne zu bringen, erklärt Stephan Meyer (CDU), Vorsitzender des Sächsischen Medienausschusses. Das nächste Treffen der Ausschüsse soll im dritten Quartal dieses Jahres stattfinden. Dazu sollen dann die Chefs der Staatskanzleien eingeladen werden (vgl. DNN vom 3.4.17: Landtags-Medienausschüsse drängen auf neuen Staatsvertrag).
Benjamin Kutz
Kommentar hinterlassen