SLM-Geschäftsführer: Versammlung wünscht neue Ausschreibung

Paukenschlag in Leipzig: Die SLM-Versammlung, zweites Gremium der Sächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), hat auf ihrer heutigen Sitzung (2.4.2019) über die Besetzung der Geschäftsführung beraten - und sich gegen das laufende Verfahren ausgesprochen.

Wie FLURFUNK von mehreren Versammlungsteilnehmern erfuhr, stimmte die Versammlung am Ende sogar für den Stopp des laufenden Verfahrens. Vielmehr wünscht das Gremium eine Neuausschreibung mit einer längeren Bewerbungsfrist (sechs Wochen) sowie einem breiterem Anforderungsprofil.

Außerdem wünscht man bei einer Neuausschreibung eine wesentlich größere Transparenz des Verfahrens.

Im Vorfeld hatte die Versammlung in einem Brief gegenüber dem Medienrat kritisiert, dass der Eindruck entstehen könnte, die Ausschreibung sei auf einen Wunschkandidaten zugeschnitten gewesen.

In dem Schreiben wird betont, dass die Eignung des ausgewählten Kandidaten gar nicht bezweifelt werde; vielmehr stört man sich an der Intransparenz des Verfahrens, den hohen Ansprüchen an die Bewerber*innen und der daraus resultierenden Außenwirkung (vgl. FLURFUNK vom 29.3.2019: "SLM-Medienrat: Hardy Sieglitz soll neuer Geschäftsführer werden").

Kurios: Der Beschluss der Versammlung dürfte für den Medienrat nicht zwingend bindend sein. Denn die Formulierung im Gesetz (SächsPRG § 30, Abs. 11) lautet: "Bei der Besetzung der Stelle des Geschäftsführers ist die Versammlung zu hören."

Was das genau bedeutet und was passiert, sollte der Medienrat etwa die Wünsche der Versammlung ignorieren, müssen Juristen erklären (Hinweis: Wir freuen uns über Erläuterungen per Mail oder in den Kommentaren! owy).

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Nachtrag 3.4.2019, 11.57 Uhr: Es gibt inzwischen eine Pressemitteilung der Versammlung - wir bilden sie hier komplett ab:

Aus der Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Die Versammlung der SLM beschäftigte sich im Rahmen ihrer Sitzung am 02.04.2019 mit der Anhörung zur Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der SLM.

Hierbei kam sie zu folgendem Beschluss:

Die Versammlung beschließt und positioniert sich damit zur Anhörung gemäß § 30 Absatz 11 SächsPRG wie folgt:

  1. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat die Aufhebung des Bewerbungsverfahrens.
  2. Vor Einleitung eines neuen Ausschreibungsverfahrens ist sicherzustellen, dass das Auflösungsverfahren rechtssicher mit dem Amtsvorgänger abgeschlossen ist.
  3. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat, unter Beachtung des Punktes 2 eine Neuausschreibung einzuleiten.
  4. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat, bei einer etwaigen Neuausschreibung eine Bewerbungsfrist von sechs Wochen festzusetzen.
  5. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat angesichts der gewandelten Herausforderung im Medienbereich, der Breite der Aufgaben, denen sich die SLM zu stellen hat und der zeitgleich herrschenden schlechten Außenwahrnehmung der SLM, hinsichtlich der Bewerberinnen und Bewerber ein deutlich breiteres Anforderungsprofil bei Qualifikation und Eignung zu fassen.

Dieser Beschluss wurde mit 23 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (ohne Gegenstimmen) beschlossen. Dem Medienrat wurde der Beschluss unmittelbar nach Sitzung bekanntgegeben.

Die Pressemitteilung ist auf der Seite der SLM nachzulesen.

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Nachtrag II, 3.4.2019, 12.02 Uhr: Antje Feiks, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, fordert in einer Pressemitteilung die Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. In der Mitteilung heißt es:

"Die völlig intransparente Abberufung des bisherigen SLM-Geschäftsführers und das extrem kurzfristige Ausschreibungsverfahren machen klar: Das Sächsische Privatrundfunkgesetz muss dringend geändert werden. Sachsen sticht auch bei diesem Thema mit einem dramatischen Demokratie-Defizit hervor. Im Vergleich der bundesweit 14 Landesmedienanstalten ist die Versammlung der SLM, also das Gremium, das die Vielfalt gesellschaftlicher Interessen repräsentiert, mit verschwindend geringen Vollmachten ausgestattet."

Hier kann man die vollständige Mitteilung lesen: "Feiks: Demokratie-Defizit der Medien-Aufsicht in Sachsen bei Umgang mit SLM-Geschäftsführer bundesweit 'einzigartig'".

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