SLM-Medienrat: Linksfraktion macht Druck bei Reform

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Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag (Drucksache 7/156 - hier als PDF) zur gesetzlichen Neuordnung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) eingebracht.

Darin fordert sie, dass der Medienrat ersetzt wird. Als Vollzugsorgan soll ein Direktor eingesetzt werden, wie es in den Landesmedienanstalten in anderen Bundesländern üblich ist.

Damit entspricht die Linksfraktion der Forderung der SLM-Versammlung (vgl. FLURFUNK vom 20.9.2019: "Positionspapier an Landtag: SLM-Versammlung fordert Abschaffung des Medienrats").

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung der Linksfraktion:

"Dass die 35 Vertreter*innen gesellschaftlich relevanter Gruppierungen, Vereine und Verbände keinerlei Entscheidungsbefugnis haben und alle Macht in der Hand des fünfköpfigen Medienrates liegt, 'entspricht nicht dem Verständnis demokratischer Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse'. Die von der Versammlung geforderte 'Neuordnung' wollen wir mit unserem Antrag auf den Weg bringen."

Und weiter:

"An die Stelle des Medienrats soll ein*e Direktor*in gesetzt werden, als Vollzugsorgan für die Versammlung, die zudem selbst weiterentwickelt werden muss, um die Vielfalt der Gesellschaft noch besser widerzuspiegeln. Zugleich soll die Versammlung transparenter werden, durch grundsätzliche Öffentlichkeit ihrer Sitzungen. Der Landtag soll die medienfachliche Kompetenz der SLM durch befristete Entsendung von fünf Expert*innen auf den Gebieten Medienwirtschaft, Informations- und Rundfunktechnologie, Medienrecht, quantitative und qualitative Medienforschung stärken. Das alles ist kein Selbstzweck: Es geht um bestmögliche Förderung der regionalen und lokalen Medienvielfalt und eine auskömmliche Finanzierung der Anbieter*innen nichtkommerziellen Rundfunks. Klar ist auch: Es kann nicht immer nur um Quote gehen, sondern auch um Förderung von mehr Qualität von Rundfunk- und Medienprogrammen!"

Der Antrag ist von Antje Feiks, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Juliane Nagel, Leipziger Abgeordnete der Linksfraktion und Vertreterin in der SLM-Versammlung, eingebracht worden.

Er zielt darauf ab, die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien CDU, Grüne und SPD in der Sache unter Druck zu setzen.

Hier findet sich der Antrag auf den Seiten des Sächsischen Landtags als PDF: Parlaments-Drucksache 7/156 (PDF).

SLM: Nur 111 Zulassungen in fünf Jahren

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Feiks hatte noch kurz vor der Wahl eine Kleine Anfrage zur Arbeit der SLM gestellt (6/18517), die hier auch noch kurz erwähnt werden soll.

Darin fragt sie nach den "Verfahren und Entscheidungen der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zur Zulassung von Rundfunkprogrammen und zur Zuordnung von Übertragungskapazitäten".

Übersetzt: Wie viele Zulassungsverfahren für Rundfunkanbieter hat die Landesmedienanstalt überhaupt in den vergangenen fünf Jahren bearbeitet?

Die Antwort der Sächsischen Staatskanzlei stammt vom 29.7.2019 (also noch vor der Landtagswahl) - hier als PDF nachzulesen.

Darin ist zu lesen:

"Danach wurden seit dem 01. Januar 2014 durch die SLM 111 Zulassungen nach § 5 Abs. 1, § 6 SächsPRG einschließlich Versuchszulassungen nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1, § 6 SächsPRG und Zulassungsverlängerungen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1, S 6 SächsPRG erteilt.

Weiterhin wurden in 27 Fällen Zulassungsverfahren durchgeführt, die ergänzende Kapazitätszuweisungen zu einer bestehenden Zulassung nach § 5 Abs. 1 SächsPRG (mit Ausschreibung) bzw. § 5 Abs. 2 Satz 3 oder 4 SächsPRG (ohne Ausschreibung) zum Ergebnis hatten."

Sprich: In der eigentlichen Kernaufgabe der SLM, die Zulassung von Rundfunkanbietern, sind im Schnitt pro Jahr 27,6 Zulassungsverfahren durchgeführt worden, von denen ein erheblicher Teil Formsache gewesen sein dürfte.

Die Liste mit den Zulassungsverfahren hängt der Antwort der Staatskanzlei an - sie ist hier als PDF zu lesen.

Weiter Aufgaben der SLM sind laut Eigendarstellung auf der Webseite neben der Zulassung auch die Beaufsichtigung und Beratung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendmedienschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen.

Hier wären auch noch einmal Zahlen spannend.

Weitere Aufgaben: Medienkompetenz und Forschung

Auf der Webseite nennt die SLM außerdem – "unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM/www.die-medienanstalten.de)" – die Mitwirkung bei der Gestaltung der bundesweiten Rundfunklandschaft.

Als weitere Aufgaben werden außerdem die Unterstützung von Projekten zur Stärkung der Medienkompetenz und Medienforschungsprojekten genannt.

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