Corona-Krise: SLM übernimmt Verbreitungskosten für Lokal-TV

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat angekündigt, die Verbreitungskosten aller sächsischen Lokal-TV-Anbieter "mit einem aktuellen Bewegtbildangebot zur Krise" zu übernehmen.

Das geht aus einer Pressemitteilung der SLM hervor.

Das Angebot gilt rückwirkend zum 1.3. und zunächst bis Ende Juni.

Sonderpreis über 100.000 Euro

Außerdem lobt die SLM einen Sonderpreis für Lokal-Radio und -fernsehen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro aus.

Zur Einordnung: Konkrete inhaltliche Unterstützung durch die SLM lässt die gesetzliche Grundlage faktisch nicht zu - in Deutschland gilt das Prinzip, das Rundfunk staatsfern zu sein hat. Deswegen wählt man offenbar den Kniff, die Arbeit der Programmmacherinnen und Programmmacher über Preisgelder zu unterstützen.

Hintergrund ist die Corona-Krise: Wie alle Mediengattungen auch leiden die Lokal-TV-Anbieter massiv unter dem einbrechenden Werbemarkt. Die für die Medienaufsicht und für Lizenzierung zuständigen Landesmedien dürfen dem privaten lokalen Rundfunk aber nur in sehr kleinem und begrenzten Rahmen finanziell unterstützen, etwas bei Verbreitungskosten.

Radio und NKL sollen auch noch folgen

Aus der Mitteilung der SLM geht weiter hervor, dass außerdem Maßnahmen "zur Sicherung des publizistischen Wirkens der regionalen und lokalen Radio-Anbieter in Sachsen" angedacht sind. Hier stehe die abschließende Abstimmung mit der Sächsischen Staatskanzlei als Rechtsaufsichtsbehörde noch aus.

Die mitteldeutschen Radiostationen hatten erst vor wenigen Tagen einen offenen Brief an die Staatskanzleien veröffentlicht, in dem sie um finanzielle Unterstützung bitten (vgl. FLURFUNK vom 3.4.2020: "'Bitte um finanzielle Hilfe': Privatradios schreiben Staatskanzleien" (€)).

Und auch mit der Situation des nichtkommerziellen Lokalrundfunks (NKL) in Sachsen will man sich noch befassen: "Entscheidungen sind in den nächsten Tagen geplant."

In der Mitteilung der SLM heißt es:

"Mit dem konkreten Maßnahmenpaket hat die SLM als erste Landesmedienanstalt eine weitgreifende Regelung in Reaktion auf die Corona-Krise getroffen. Das Paket wird von der Versammlung der SLM unterstützt. Es wurde in engem Austausch mit den Veranstaltern in Sachsen und der Sächsischen Staatskanzlei erarbeitet, um eine optimale Passfähigkeit mit der Lage der Veranstalter, aber auch mit den Wirtschaftsförderungsmaßnahmen durch die Sächsische Staatskanzlei sicherzustellen."

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