6. MDR-Rundfunkrat: freie Plätze zur konstituierenden Sitzung?

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Am Montag, den 31.1.2022, soll sich der 6. Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung treffen.

Nur: Die genaue und finale Zusammensetzung des Gremiums ist aktuell noch offen. Das wird sich wohl auch bis zur ersten Sitzung nicht ändern.

Denn hinter den Kulissen gibt es einige Uneinigkeiten darüber, wer eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden darf.

Arbeitnehmer, Kulturverbände und Sorben im Streit

So haben sich einmal die Arbeitnehmervertretungen bislang nicht richtig verständigen können. Auch verschiedene Organisationen aus der sächsischen Kultur sind sich nicht einig, wer nun konkret eine Vertreterin oder einen Vertreter entsendet. Und für den einen Platz, der den Sorben zugedacht ist, liegen ebenfalls mehrere Vorschläge auf dem Tisch.

Den Arbeitnehmerverbänden stehen laut neuem MDR-Staatsvertrag (vgl. FLURFUNK u.a. vom 22.4.2021) insgesamt sechs Plätze zur Verfügung (zwei je Bundesland). Das ist eine deutliche Verbesserung zum alten Staatsvertrag, wo das Verhältnis insgesamt 3:7 (Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeberverbände) herrschte. Jetzt ist Parität angesagt.

Allerdings ringen dbb Beamtenbund und Tarifunion auf der einen und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die journalistisch geprägten Gewerkschaften verdi (Mitglied im DGB und größte Einzelgewerkschaft in der Region) und Deutscher Journalistenverband (DJV) auf der anderen Seite um diese sechs Plätze.

Beamtenbund vs. DGB, verdi und DJV

Der dbb beansprucht je Bundesland einen Sitz, also insgesamt drei der sechs Sitze, und beruft sich dabei auf eine Protokollnotiz zum MDR-Staatsvertrag.

Darin heißt es:

„Mit der Änderung in Nummer 8 wird die Mitgliederzahl der Vertreterinnen oder Vertreter aus der Sphäre der Arbeitnehmerverbände von drei auf sechs erhöht. Der dbb Beamtenbund und Tarifunion wird dabei funktional der Arbeitnehmerseite zugeordnet. Die Staatsvertragsländer sind sich einig, dass der dbb Beamtenbundes und Tarifunion jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter, und zwar aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsenden soll.“

Die anderen Gewerkschaften argumentieren, dass eine Protokollnotiz zum Staatsvertrag nicht bindend und schon gar nicht rechtssicher sei. Zumal im Staatsvertrag in anderen Bereichen (zum Beispiel bei der Arbeitgeberseite) eine solche konkrete Zuteilung auch direkt im Gesetz verankert ist.

Wäre es wirklich Wille des Gesetzgebers gewesen, die Verteilung so festzuschreiben, so die Argumentation, hätte er dies im Gesetz tun können.

Protokollnotiz sorgt für Ärger

Ähnliches ist auch von politischer Seite zu hören: Die Protokollnotiz entspräche keineswegs den gemeinsamen Absprachen derjenigen, die den MDR-Staatsvertrag über ein Jahr lang ausgehandelt hätten, meint ein Medienpolitiker im Gespräch mit FLURFUNK. Vielmehr sei sie erst später, in der Umsetzung des Gesetzes durch die Staatskanzleien, so formuliert worden und im parlamentarischen Verfahren nicht mehr zu ändern gewesen.

Der ganze Vorgang erinnert auch an einen Konflikt, wo es um die Einbindung bzw. Ausgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Freien bei der Vertretung durch die gewählten Personalräte ging (vgl. FLURFUNK vom 5.2.2021: "MDR-Staatsvertrag: DJV schreibt Brandbrief wegen nachträglicher Änderung").

Entsprechend wird wild spekuliert, wie das Problem zustande gekommen ist. Sollten am Ende die vermeintlich missliebigen, wohl eher links zu verorteten Journalisten-Gewerkschaften außen vorgelassen werden? Oder handelt es sich nur um ein redaktionelles Versehen?

Zumindest haben die Staatskanzleien dem DGB in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Protokollnotiz nicht so einseitig gemeint gewesen und auch der DGB für die anderen drei Plätze hätte erwähnt werden sollen. Das spricht für die Interpretation, dass es sich um ein Versehen handelt - wobei dann der DJV als Gewerkschaft an dieser Stelle außen vor wäre.

Einigung in Thüringen

Der Streit unter den Gewerkschaften schwelt nun schon seit Sommer und hat in den vergangenen Monaten einiges an Kommunikation verursacht.

In Thüringen ist inzwischen eine Verständigung gelungen. Dort hat der DJV Thüringen mit Unterstützung der anderen im Auswahlverfahren des Landtags einen Platz als gesellschaftlich relevante Gruppe bekommen, dbb und DGB besetzen dagegen die Arbeitnehmerplätze. In Sachsen und Sachsen-Anhalt steht eine solche Einigung bislang noch aus und die Plätze für relevante Gruppen durch die Landtage sind längst verteilt (in Sachsen an den ADAC, den Landestourismusverband, den sächsischen Heimatschutz und den Verein Courage - Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit, vgl. landtag.sachsen.de).

Einen Kompromissvorschlag von DGB, verdi und DJV, wie die sechs Sitze verteilt werden könnten, hat der dbb ignoriert. Er hat der noch amtierenden Vorsitzenden des Rundfunkrats, die für die Einladungen des neuen Rundfunkrats zuständig ist, seine Benennungen mitgeteilt.

Die drei Gewerkschaften haben in einem Schreiben dagegen gehalten, dass es keinen Konsens gebe. Benennungen durch den dbb aus Sachsen und Sachsen-Anhalt seien somit nichtig.

Auch Kultur und Sorben nicht einig

Die Gewerkschaften sind nicht die einzigen, die streiten: Auch bei sächsischen Kultur gibt es zwei Akteure, die Anspruch auf einen Sitz erheben - ursprünglich waren es sogar mal vier. Seit dem Sommer hat die eher lose organisierte IG Landeskulturverbände diskutiert, wer wohl Anspruch auf den Platz erheben könnte. Denn dazu trifft der Staatsvertrag keine konkrete Aussage. Rein theoretisch, so heißt es, könnte jeder beliebige Kulturverein aus Sachsen den Platz beanspruchen.

Frühzeitig hatten jeweils der Sächsische Musikrat e.V. und der Filmverband Sachsen ihre Ansprüche geltend gemacht. Beide Institutionen waren vorher schon in dem Gremium vertreten.

Der Versuch der IG Landeskulturverbände, über ein komplexes Wahlverfahren eine Einigung herzustellen, scheiterte aber. Als Ergebnis kam heraus, dass alle Mitglieder, die kein direktes Interesse an dem Platz hatten, den Filmverband bevorzugen. Der Musikrat besteht dennoch weiterhin auf seinen Kandidaten.

Bei den Sorben schließlich hat der Serbski Sejm, der sich selbst als sorbisch/wendische Volksvertretung bezeichnet, die Hand gehoben, dass er mit dem vom sorbischen Dachverband Domowina gewählten Verfahren und Kandidaten für den einen, den Sorben laut Staatsvertrag zugeordneten Platz nicht einverstanden ist.

AfD ist ganz außen vor

Der Staatsvertrag sieht für solche Konfliktfälle vor, dass der Rundfunkrat selbst entscheidet, wer nun den jeweiligen Sitz bekommt. Darauf läuft es nach FLURFUNK-Informationen wohl zumindest in zwei der drei Fälle hinaus.

Aktuell ist seitens des Rundfunkrates angedacht, dass zunächst am 31.1.2022 eine konstituierende Sitzung stattfindet. Sofern die Streitereien bis dahin nicht gelöst sind, wird zu einer Sondersitzung geladen. Als Termin dafür ist der 28.2. im Visier. Dort könnten dann die fehlenden Plätze nachgewählt werden. Wie das dann ausgehen könnte und wer jeweils das Rennen macht, lässt sich nicht voraussagen.

Es gibt aber noch eine Organisation, die Ansprüche erhebt und nicht zum Zuge gekommen ist: Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat laut eigener Mitteilung Klage beim sächsischen Verfassungsgericht eingereicht (vgl. ZEIT.de vom 10.12.2021: "AfD will per Klage in Rundfunkrat").

Denn durch das im neuen Staatsvertrag verankerte neue Berufungsverfahren und geschicktes Agieren der übrigen Parteien in den drei Parlamenten ist die AfD künftig gar nicht mehr im MDR-Rundfunkrat vertreten. Das sei eine Verletzungen der demokratischen Minderheitenrechte, so die Fraktion in einer Mitteilung.

Das hat es wohl so auch noch nicht gegeben: Die AfD ordnet sich selbst als Minderheit ein.

Transparenzhinweis: Ich bin Mitglied im DJV Sachsen. 

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