Presserat rügt Sächsische Zeitung wegen Schleichwerbung

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Der Deutsche Presserat hat der Sächsischen Zeitung eine Rüge wegen Schleichwerbung erteilt. Grund: Ein Interview mit einer regionalen IT-Firma, das unter dem Titel "'In anderthalb Stunden 10.000 Euro abgeräumt'" erschienen ist. Das Interview ist weiterhin online im Lokalteil Radebeul zu finden.

In der Begründung des Presserats heißt es:

"Die Interviewten bekamen dabei die Gelegenheit, ihre Leistungen und deren Preise ausführlich darzustellen, ohne dass hierfür ein hinreichender Anlass oder ein erkennbares Alleinstellungsmerkmal bestanden hätte, welche die porträtierte Firma von anderen, lokalen Anbietern nachvollziehbar herausgehoben hätte. Die Berichterstattung ging daher in dieser Form über das öffentliche Interesse hinaus und überschritt damit deutlich die Grenze zur Schleichwerbung nach Ziffer 7, Richtlinie 7.2 des Pressekodex."

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserats. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.

Hier geht es zur Mitteilung des Presserats vom 9.9.2022: "Rügen für Interessenkonflikt, Vorverurteilung und Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes".

1 Kommentar
  • Stephan
    September 9, 2022

    Das ist aber nicht sehr redlich von Norbert Redlich, dem Autor des Artikels in der SZ. Sorry, der billige Kalauer musste sein.

    Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht nicht mal der Artikel für die Firma an sich. Ja, er muss gekennzeichnet werden. Keine Frage. Viel schwerer wiegt aber der Vertrauensverlust der sich bei Lesern und vor allem Nichtlesern immer weiter vergrößert.

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