Terminhinweis: Wie steht es um die Staatsferne der Medien?

Terminhinweis: Der Mitteldeutsche Vereinigung für Medienrecht e.V. und die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) laden zu einem Gesprächsabend mit dem Titel: "Wie steht es mit der Staatsferne der Medien? Handlungsbedarfe und Herausforderungen".

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 5. März 2024, um 19 Uhr in die Räume der SLM statt (Ferdinand-Lassalle-Straße 21, Leipzig).

Auf dem Programm stehen zwei Impulsreferate von Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt und von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Vorsitzender des Vorstandes Mitteldeutsche Vereinigung für Medienrecht e.V.

Zu der anschließenden Podiumsdiskussion ist außerdem Staatsminister Oliver Schenk, Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien eingeladen. Die Moderation übernimmt Alexandra Gerlach.

In der Einladung heißt es:

Aufgrund der in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz festgelegten Rundfunkfreiheit ist dem Staat jeder Einfluss auf die Programme der Rundfunkveranstalter versagt. Gleichwohl ist er für die Ausgestaltung einer Rundfunkordnung, die diese Freiheit gewährleistet, verantwortlich. Damit ist Staatsfreiheit als Ideal geboten, die in der Praxis als Staatsferne realisiert wird. Wenn es noch eines Beweises für die essentielle Bedeutung des Rundfunks für Staat und Gesellschaft bedurft hätte, dann wäre dieser durch die Ereignisse bei der friedlichen Revolution jenseits des „eisernen Vorhanges" im Jahre 1989 erbracht worden: Die selbsternannten kommunistischen Herrscher ließen durch Soldaten und Panzer die Fersehzentren ebenso hermetisch abriegeln wie die Regierungszentralen. Ihnen war bewusst, dass ihre Macht ein schnelles Ende nehmen würde, wenn sich das Volk des Rundfunks bemächtigen könnte. Doch auch in den freiheitlich verfassten westlichen Demokratien ist die Versuchung für die maßgeblichen Politiker groß, auf den Rundfunk Einfluss zu gewinnen. Der herausragende Stellenwert des Rundfunks für die öffentliche Meinung macht ihn für die staatlichen Funktionsträger interessant. Die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung verlangt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und dass auf diese Weise umfassende Information geboten werden. Doch verträgt sich diese vielfaltssichernde und -erhaltende positive Ordnung mit dem verfassungsrechtlichen Strukturprinzip der Staatsfreiheit des Rundfunks? Wo liegen die Grenzen zwischen zulässiger Ausgestaltung der Rundfunkordnung und unzulässiger Einflussnahme des Staates auf den Rundfunk? Und nach welchen Prinzipien muss das duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland organisiert sein, um unzulässige staatliche Einflüsse auf den Rundfunk zu verhindern?"

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis 28.2.2024 unter folgendem Link möglich.

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