UKW-Abschaltung ist Geschichte: Sächsischer Landtag hat Privatrundfunkgesetz verabschiedet

Das hat eine Weile gedauert: In seiner gestrigen Sitzung (20.3.2024) hat der Sächsische Landtag das "Siebte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" (Drs 7/14481) verabschiedet.

Wichtigster Punkt dürfte wohl die Aufhebung der bislang gesetzlich geregelte UKW-Abschaltung zum 31.12.2025 sein. Die war von den Privatrundfunk-Anbietern immer wieder gefordert worden.

Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Änderungen, etwa die Umbenennung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zu Sächsische Landesmedienanstalt (vgl. FLURFUNK vom 20.9.2023: "Sachsen: Koalition legt Entwurf zum Privatrundfunkgesetz vor").

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Gesetzesnovellierung eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin ist Claudia Maicher, die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, zitiert:

"Wir BÜNDNISGRÜNE hätten gerne noch weitere Punkte aufgenommen, insbesondere eine klare Definition von nicht-kommerziellem Rundfunk. Derzeit fördert die SLM aus Mitteln für nicht-kommerziellen Rundfunk auch Sender, die zwar werbefrei sind, aber nicht ausreichend beteiligungsorientiert arbeiten. Das verknappt die Mittel für echte Bürger*innenmedien zusehends und bringt sie in existenzielle Not."

Und:

"Eine grundsätzliche Reform der Gremienstrukturen in der SLM steht ebenfalls noch aus. Es braucht eine breite gesellschaftliche Mitbestimmung bei medienpolitischen Entscheidungen. Deshalb wollen wir der Versammlung als plural besetztes Gremium mehr Entscheidungskompetenzen geben und diesen bundesweiten Standard auch in Sachsen einführen."

Hier ist der Gesetzentwurf, der jetzt verabschiedet wurde, zu finden.

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